Korruptionsprävention in der Verwaltung

Für einen Rechtsstaat ist die Integrität der öffentlichen Verwaltung von zentraler Wichtigkeit. Korruption kann große Schäden anrichten und beeinträchtigt empfindlich das Ansehen des Staates. Der Landesregierung Rheinland-Pfalz bemüht sich deshalb aktiv, Korruption in der Verwaltung zu unterbinden. Rheinland-Pfalz geht mit aller Konsequenz gegen Korruption vor, zur Abwehr von Schäden für das Land und zum Schutz seiner seriösen Vertragspartner. Federführend für die Korruptionsprävention im Bereich der Landesregierung ist das Ministerium des Innern und für Sport.


Die wesentlichen Elemente des Programms zur Korruptionsprävention sind in einer Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 22. Januar 2019, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 26. November 2024 (veröffentlicht im MinBl. 2019, Seite 14) dargelegt. Sie präzisiert unter anderem, dass Landesbedienstete keine Belohnungen und Geschenke annehmen dürfen. 

Einen Frage-Antwort-Katalog zu diesem Thema finden Sie hier: Dürfen Landesbedienstete Vorteile annehmen?

Die für die Bediensteten wichtigsten Punkte der Verwaltungsvorschrift sind in einem Rundschreiben zusammengefasst. 

Für die Zuwendungen an die öffentliche Hand sieht die Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsprävention besondere Bestimmungen in Nummer 6 vor. Bei bedeutenden Zuwendungen soll zwischen den Beteiligten ein schriftlicher Vertrag (insbesondere Sponsoring-Vertrag) verfasst werden; verbindlich gilt dies bei Geldzuwendungen ab 5.000 Euro.

Die rechtlichen Grundlagen der Korruptionsbekämpfung und -prävention sind:

Strafrecht:

§§ 331 - 334 Strafgesetzbuch (StGB): 

Dienstrecht:

Hinweisgebersystem Korruption

Über die anonyme Meldeplattform Integrity Line haben Sie die Möglichkeit, Hinweise oder Verdachtsmomente auf Korruption und Wirtschaftskriminalität mitzuteilen.

> Zum Hinweisgebersystem der Polizei