Stiftungen

Mit der Gründung einer Stiftung kann eine Stifterin oder ein Stifter einen Teil ihres oder seines Vermögens dauerhaft für einen bestimmten, in der Regel gemeinnützigen Zweck widmen. Der Stiftungszweck, der in der Stiftungssatzung festzulegen ist, wird grundsätzlich nur mit den Einkünften aus dem Stiftungsvermögen (z. B. Kapitalzinsen) verwirklicht. Das bereitgestellte Stiftungsvermögen wird dabei nicht angetastet und bleibt so auf Dauer erhalten. Damit ist gleichzeitig gewährleistet, dass der Stifterwille bzw. der Stiftungszweck dauerhaft umgesetzt werden kann. Die Gründung einer Stiftung ist zu Lebzeiten, aber auch von Todes wegen möglich.

Gerade im gemeinnützigen Bereich kann mit einer Stiftung ein wesentlicher Beitrag für das gesellschaftliche Zusammenleben geleistet werden. Die Stiftung kann wichtige Aufgaben für das Gemeinwesen übernehmen, die der Staat so nicht oder nicht mehr leisten kann. Einige Beispiele hierfür sind etwa die Förderung in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Sport. Darüber hinaus bietet eine Stiftung vielfältige Möglichkeiten für ein ehrenamtliches Engagement.

Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bedarf der Anerkennung der zuständigen Stiftungsbehörde. Diese ist, bis auf wenige Ausnahmen, in denen das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) Stiftungsbehörde ist, für Stiftungen mit Sitz in Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Die ADD bietet bereits im Vorfeld der Gründung einer Stiftung ein umfangreiches Beratungsangebot an. Über den nebenstehenden Link können Sie auf vielfältige Informationen zugreifen und auch Kontakt zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der ADD im Bereich Stiftungswesen aufnehmen.

Das Innenministerium ist zuständig für Grundsatzfragen des Stiftungsrechts sowie für entsprechende Gesetzgebungsvorhaben.

Das Ministerium ist oberste Stiftungsbehörde und führt unter anderem die Stiftungsaufsicht über die von der Landesregierung errichteten Stiftungen.

Link

Weitere Informationen zur Gründung einer Stiftung gibt es auf den Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.