Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen
Die Planung und Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen ist in Deutschland Angelegenheit der Länder (in Rheinland-Pfalz der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - ADD), Vorsorgemaßnahmen werden durch den Bund veranlasst und werden durch die Umweltministerien der Länder umgesetzt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Rheinland-Pfalz ist die Einsatzleitung bei einem kerntechnischen Unfall bei der ADD angesiedelt. Ihr obliegt auch die Aufgabe, den auf der Grundlage von bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen erstellten „Besonderen Alarm- und Einsatzplan für den Katastrophenschutz in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen“ durch Übungen zu überprüfen und fortzuschreiben. In diesem Plan sind die Aufgaben der ADD, wobei es sich neben der Alarmierung aller notwendigen Stellen im Wesentlichen um die Aufgabe der Lageerfassung und Lagedarstellung sowie die Anordnung von Schutzmaßnahmen handelt, beschrieben. Der Vollzug dieser Maßnahmen ist Aufgabe der kommunalen Aufgabenträger des Katastrophenschutzes, diese sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Diese haben auch die Aufgabe, auf der Grundlage der landesweiten Planung Anschlusspläne zur Katastrophenabwehr im Bereich kerntechnischer Anlagen zu erstellen und fortzuschreiben. Die ADD und die Kommunalverwaltungen werden bei der Durchführung dieser Aufgaben vom Innenministerium beraten, außerdem trägt das Land alle Kosten für die Ausbildung und Ausstattung des notwendigen Personals im Bereich Strahlen- und Katastrophenschutz in Bezug auf kerntechnische Anlagen. Zur Zeit bestehen in Rheinland-Pfalz Katastrophenschutzplanungen für die Kernkraftwerke Biblis (in Hessen), Cattenom (in Frankreich) und Philippsburg (in Baden-Württemberg). Die Planung von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung richtet sich nach den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, diese basieren auf internationalen Sicherheitsstandards zum Strahlenschutz.
Wichtige behördliche Maßnahmen sind insbesondere
- die Unterrichtung und Warnung der Bevölkerung,
- die Anordnung von Radioaktivitätsmessungen,
- die Anordnung verkehrslenkenden und verkehrsregelnden Maßnahmen,
- die Erteilung von Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung,
- die Verteilung von Jodtabletten,
- gegebenenfalls die Räumung/Evakuierung bestimmter Gebiete.
Weitere Informationen zu dem Thema Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen in Rheinland-Pfalz entnehmen Sie bitte auf den Seiten des Brand- und Katastrophenschutzportals (BKS-Portal).