Strukturprogramm - Verbesserung der kommunalen Infrastruktur
Neben drei gebietsbezogenen Programmen der Städtebauförderung und dem Bund-Länder-Sonderprogramm „Investitionspakt - Soziale Integration im Quartier“ wird das Fördersystem des Landes Rheinland-Pfalz durch das landesspezifische „Strukturprogramm - Verbesserung der kommunalen Infrastruktur“ ergänzt.
Wer wird gefördert? Was ist das Ziel der Förderung?
Mit dem"Strukturprogramm" unterstützt das Land seine Städte und Gemeinden bei Projekten, die von großer städtebaulicher oder strukturpolitischer Bedeutung für die Entwicklung und Erneuerung der betreffenden Städte und Gemeinden sind.
Ziel des Programmes ist es, neben der städtebaulichen Qualität, auch die Lebensbedingungen für die ansässigen Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Einzelvorhaben, die dafür geeignet sind wesentliche Ziele der städtebaulichen Entwicklung und Erneuerung zu verwirklichen. Dazu gehören insbesondere:
- Planungs-, Beratungs- und Managementleistungen,
- Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen,
- Umbau-, Neubau- und Ausbaumaßnahmen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Förderung stellen zu können?
Dies erfahren Sie unter dem Punkt "Grundlagen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln".
Wie wird die Förderung beantragt?
Dies erfahren Sie unter dem Punkt "Aufnahmeverfahren/ Bewerbungen/ Förderanträge/ Bewilligungen".
Zielgruppe: | Städte mit städtebaulich, strukturpolitisch sowie konversionsbedingt bedeutsamen Einzelvorhaben |