Förderung der Mobilitätswende
Deutschlandweit steht der Verkehrssektor weiterhin vor großen Herausforderungen beim Erreichen der Klimaziele. Auch in Rheinland-Pfalz entfällt rund ein Viertel der Treibhausgasemissionen auf den Verkehr. Mit vielfältigen Fördermaßnahmen treibt das Land die Mobilitätswende voran und schafft die Voraussetzungen für eine klimafreundliche und zukunftsfähige Mobilität.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Förderprogrammen im Bereich "Mobilität":
Verwaltungsvorschrift zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
- Kommunen
- Zweckverbände
- Verkehrsunternehmen
- Integrationsmaßnahmen
- Bürgerbusangebote
- Ausstattung von Haltestellen
- Modellvorhaben im ÖPNV (Erprobung neuer Verkehrstechniken und -systeme)
- Bauliche Anlagen des ÖPNV
Zuwendung in Höhe von bis zu 85% der Kosten.
Ausnahme: für Bürgerbusse gilt ein Festbetrag bis zu 8.500 Euro.
Der Antrag steht auf der Website des LBM - Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - zum Download bereit.
Ausnahme bei Bürgerbusprojekten:
Ansprechpartnerin:
Anita Kirchen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-2603
Mail: Anita.Kirchen(at)mkuem.rlp.de
Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI)
- Verbandsgemeinden (mit ihren Ortsgemeinden)
- Städte
- Landkreise
Das Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) besteht aus zwei Teilen:
Einer Pauschalförderung an alle Verbandsgemeinden mit ihren Ortsgemeinden, Städte und Kreise, die insgesamt 180 Millionen Euro umfasst. Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner schüttet die Landesregierung rund 44 Euro aus. Dieses Geld können die Kommunen für Maßnahmen aus einer Positivliste verwenden, beispielsweise zur Umsetzung von ÖPNV- und SPNV-Maßnahmen sowie Maßnahmen zur multimodalen Verknüpfung klimafreundlicher Verkehrsmittel. Ein kommunaler finanzieller Eigenanteil ist nicht notwendig.
Weitere 60 Millionen Euro stehen im Rahmen eines Wettbewerbs für Klimaschutzmaßnahmen für Kommunen und Unternehmen zur Verfügung.
Die Fördersumme beträgt insgesamt 240 Mio. Euro.
Der Förderantrag kann über die offizielle KIPKI-Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz digital gestellt werden.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV
Die Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV im Sinne des Nahverkehrsgesetzes.
Ausgleich der Lohnkostensteigerungen im Personalbereich bei Unternehmen im Busgewerbe des ÖPNV im Sinne der Fachkräftesicherung.
Projektförderung: Anteilsfinanzierung bis zu einem Umfang von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, soweit die Höhe der Ausgleichsleistungen nicht abweichend geregelt ist.