Rechtlicher Rahmen im Straßenverkehr
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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) erlässt mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den dazu begleitenden Verwaltungsvorschriften den rechtlichen Rahmen zur Regelung des Straßenverkehrs.
Die Ausführung der StVO, wie beispielsweise die Anordnung von Verkehrszeichen – hierzu gehören beispielsweise auch geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen - die Erteilung von Fahrerlaubnissen (FeV) oder auch die Zulassung von Fahrzeugen (StVZO), fällt dagegen aus verfassungsrechtlichen Gründen in die alleinige Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer.
Diese Aufgaben werden je nach Fachgebiet von den jeweils örtlich zuständigen Behörden wahrgenommen. Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts sind hierfür die Straßenverkehrsbehörden der Städte und Verbandsgemeinden zuständig.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts finden Sie in der Landesverordnung.
Informationen zu den besonderen Regelungen für Fahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutz finden Sie auf der Webseite des Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Rheinland-Pfalz.




