Integrationsprojekte

Die Integration von zugewanderten Menschen ist ein Schwerpunkt der Integrationspolitik der Landesregierung. Das Integrationsministerium sorgt für gute Rahmenbedingungen, die den aktuellen Herausforderungen gerecht werden und setzt gleichzeitig auf das Engagement der haupt- und ehrenamtlichen Kräfte vor Ort. Ihnen steht das Ministerium durch eine umfangreiche finanzielle Förderung zur Seite, für Projekte, die es den Migrantinnen und Migranten erleichtern sollen, in Rheinland-Pfalz Fuß zu fassen und heimisch zu werden.

Das Integrationsministerium unterstützt bei der Konzeption und Finanzierung von Integrationsprojekten der verschiedensten Art - sei es die Entwicklung und Umsetzung eines kommunalen Integrationskonzepts, ein Begegnungscafé oder ein Kunstprojekt, oder innovative Ansätze von überregionaler Bedeutung. Die Bandbreite ist groß, sie reicht von Kleinstprojekten für ehrenamtlich Tätige bis hin zu Projekten auf Bundes- oder EU-Ebene, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen.

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Um eine Förderung zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Stellen Sie dabei Ihr Vorhaben ausführlich vor und legen Sie einen Finanzplan bei, in dem alle Ausgaben und Einnahmen dargestellt sind. Erläutern Sie, wie hoch Ihre Eigenmittel und Zuwendungen oder Spenden von dritter Seite sind und warum Sie für die Durchführung einen Zuschuss benötigen.

Teilen Sie dabei mit, ob die Finanzierung Ihrer Projektes gesichert ist und geben Sie an, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Sollten Sie Maßnahmen planen, für deren Durchführung Sie die finanzielle Hilfe des Landes benötigen, stellen Sie möglichst früh einen Zuschussantrag. Der Antrag sollte spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Eine bereits begonnene Maßnahme kann nicht mehr finanziell gefördert werden.

Projektförderungen

Die Abteilung Integration und Migration des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration fördert Integrationsprojekte in Rheinland-Pfalz und unterstützt damit die Arbeit von Vereinen, Initiativen und Organisationen.

Die Fördermittel sind bestimmt zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund, dazu zählt auch die Zielgruppe der Flüchtlinge und Asylbewerber.

Bei den Förderungen handelt es sich um freiwillige Leistungen, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht.

Mit der Förderung sollen insbesondere die nachfolgend genannten Förderschwerpunkte in den Blick genommen werden: 

  • Innovative Ansätze zur Verbesserung der Integrationschancen von zugewanderten Menschen. 
  • Begleitung und Unterstützung von jungen Erwachsenen und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte während des Integrationsprozesses.
  • Stärkung der Toleranz und des gegenseitigen Verstehens von zugewanderten Menschen und der aufnehmenden Gesellschaft. Dies gilt insbesondere mit Blick auf unterschiedliche religiöse Prägungen und den Abbau damit verbundener Vorurteile und Ressentiments.
  • Entwicklung bzw. Fortschreibung kommunaler Integrationskonzepte, einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen daraus.
  • Projekte mit Beteiligten aus mehr als einer Region oder die in ihrer Zielgruppe über die Region hinausreichen.

Das Weitere entnehmen Sie bitte den Förderkriterien.

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Landesintegrationskonzeptes. Dies sind unter anderem Vorhaben zur interkulturellen Öffnung und interkulturellen Kompetenz. Dazu zählen Maßnahmen der Organisationsentwicklung in Verbänden und Kommunen, aber auch der Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden. Des Weiteren sollen Projektträger bei der Akquise von Bundes- bzw. EU-Mitteln insoweit unterstützt werden, dass Kofinanzierungsmittel für Projekte zur Verfügung gestellt werden, die die Ziele des Integrationskonzeptes des Landes verfolgen.

Als Kleinstmaßnahmen gefördert werden interkulturelle Feste, Tagungen, sonstige Veranstaltungen und Projekte in den Kommunen vor Ort. Außerdem werden auch weiterhin ehrenamtlich organisierte und betriebene Anlaufstellen in Form von Begegnungscafés, die grundsätzlich für alle Migrantinnen und Migranten offen und zugänglich sind, gefördert.

Damit soll insbesondere das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen sowohl mit als auch ohne Migrationsgeschichte unterstützt werden, die vor Ort wichtige Integrationsarbeit leisten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderkriterien​​​​​​​.

Informationen zur Förderung von Projekten zur Sprachbildung und Sprachmitteilung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier

Kontakt

Antonio Baranelli
Telefon: 06131 16-2465
E-Mail: antonio.baranelli(at)mffki.rlp.de

Silke Haufe
Telefon: 06131 16-5674
E-Mail: silke.haufe(at)mffki.rlp.de

Nina Sailler
Telefon: 06131 16-5674
E-Mail: nina.sailler(at)mffki.rlp.de