RLP-Index seit dem 01.01.2025: Neue Grundlage für die Fortschreibung der Personalmehrkosten im Omnibusgewerbe
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Zum 01.01.2025 wurde in Rheinland-Pfalz der RLP-Index zur Fortschreibung der Personalmehrkosten im Omnibusgewerbe eingeführt. Er schafft eine verlässliche und transparente Grundlage, um die Entwicklung von Personal- und Energiekosten in Verkehrsverträgen realitätsnah abzubilden.
Der Index wurde gemeinsam vom Land Rheinland-Pfalz, den Zweckverbänden, kommunalen Spitzenverbänden sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern entwickelt. Ziel ist es, die erheblichen Kostensteigerungen im Busverkehr sachgerecht zu berücksichtigen und Verkehrsunternehmen sowie Aufgabenträgern mehr Planungssicherheit bei langfristigen Verkehrsverträgen zu geben.
Die Personalkosten werden auf Basis der Tarifentwicklungen im privaten und kommunalen Busgewerbe fortgeschrieben. Ergänzend fließt ein Energiekostenindex in die Berechnung ein. Der RLP-Index soll bei allen Neuvergaben ab dem 01.01.2025 Anwendung finden. Für Bestandsverträge gelten die jeweiligen vertraglichen Regelungen.
Der Index wird halbjährlich vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz berechnet und veröffentlicht und soll regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.