Landesstraßen

die Straße hat Schäden, im Vordergrund ist ein Verkehrsschild zu sehen

Für die Planung und Finanzierung der Landesstraßen ist das Land Rheinland-Pfalz als Baulastträger zuständig.

Welche Investitionsmittel für den Straßenbau zur Verfügung stehen und welche Bauvorhaben damit umgesetzt werden sollen, wird in Bauprogrammen festgelegt, über die jeweils der Landtag Rheinland-Pfalz mit der Verabschiedung der Haushaltspläne des Landes entscheidet.