„Der Einsatz der Bundeswehr im Innern berührt in erheblichem Maße die Zuständigkeit der Länder. Detaillierte Informationen zu der am Sonntag im Koalitionsausschuss vereinbarten Grundgesetzänderung kenne ich noch nicht. Ich habe die Bundesseite gebeten, mir hierzu die notwendigen Informationen zukommen zu lassen, sodass wir eine Bewertung vornehmen können.“