Die Landesregierung habe gegenüber Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bereits mehrfach eingefordert, dass der Gesundheit des Menschen, vor allem wenn es um die Nachtruhe geht, Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen eingeräumt werden müsse, betonte der Sprecher. Im Bundesrat habe Rheinland-Pfalz bereits einen konkreten Gesetzesantrag eingebracht, mit dem die Deutsche Flugsicherung (DFS) verpflichtet werde, zumindest nachts dem Lärmschutz Priorität vor wirtschaftlichen und betrieblichen Belangen einzuräumen.
Mit einem eigens in Auftrag gegebenen Gutachten hat die Landesregierung zudem nachgewiesen, dass es Alternativen zu den von der Deutschen Flugsicherung vorgestellten neuen Flugrouten für den Frankfurter Flughafen zu Lasten Rheinhessens gibt und der Fluglärm gerechter verteilt werden könnte. Kommen die Flugrouten wie bislang von der DFS beantragt, behält sich Rheinland-Pfalz eine Klage oder die Unterstützung von Klagen Dritter vor.