Konversion
Konversion ist kein einmaliges Ereignis sondern gelebter Alltag in vielen Kommunen des Landes. So werden unter anderem militärische Flächen in Folge veränderter sicherheitspolitischer Lagen aufgegeben. Auch Bahnhöfe und Bahntrassen, Einrichtungen von Post und Telekom sowie Gewerbebetriebe werden aus ökonomischen Überlegungen verlagert, aufgegeben oder geschlossen. Im Hinblick auf den demografischen Wandel ist zudem verstärkt mit der Umnutzung öffentlicher Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Kindergärten, aber auch mit Häuserleerständen, vor allem abseits der größeren Städte, zu rechnen.
Gleich welche Einrichtung und damit Immobilie oder Fläche ihre bisherige Nutzung verliert, die Verantwortlichen vor Ort stehen vor der Herausforderung, eine sinnvolle und tragfähige Nachnutzung zu organisieren.
Zunehmende finanzielle Beschränkungen, teilweise fehlende Eigentumsrechte und ein übergroßes Flächenangebot – gerade im ländlichen Raum – führen oft zu einem komplexen und langwierigen Konversionsprozess. Das Land ist Partner der Kommunen (Träger der Planungshoheit) in den Verhandlungen mit dem jeweiligen Eigentümer der Liegenschaften, soweit dies von kommunaler Seite gewünscht ist und für erforderlich gehalten wird. Es wird wie in der Vergangenheit die betroffenen Standortkommunen im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.