Gesetzliche Grundlagen

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen der Raumordnung in Rheinland-Pfalz sind das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes sowie das Landesplanungsgesetz (LPlG).

Das Raumordnungsgesetz enthält vor allem die grundlegenden Regelungen über das Verfahren zur Aufstellung von landesweiten und regionalen Raumordnungsplänen, die Rechtswirkungen der Planinhalte sowie die Verfahren zur Prüfung raumbedeutsamer Vorhaben. Es wurde aufgrund der Föderalismusreform im Jahre 2008 neu gefasst und gilt unmittelbar in den Ländern. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Umsetzung der EU-Richtlinie zur maritimen Raumordnung arbeitet das für die Raumordnung zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur derzeit an einer Novellierung des Raumordnungsgesetzes.

Das Landesplanungsgesetz hat gegenüber dem Raumordnungsgesetz nur noch eine ergänzende Funktion. So regelt es im Detail die Aufstellung von Raumordnungsplänen, die Durchführung raumordnerischer Verfahren und die Organisation der Regionalplanung in Rheinland-Pfalz. Kürzlich ist durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes ermöglicht worden, dass auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen als Mitglieder in die regionalen Planungsgemeinschaften aufgenommen werden können.