Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz

Die Kulturlandschaft ist das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen naturräumlichen Gegebenheiten und menschlicher Einflussnahme im Verlauf der Geschichte. Der Begriff Kulturlandschaft kennzeichnet sowohl den Typus als auch einen räumlich abgrenzbaren Landschaftsausschnitt. Kulturlandschaftsentwicklung ist ein dynamischer Prozess. Stetige Veränderungen haben vielfach zur Vereinheitlichung der Kulturlandschaft beigetragen. Gleichzeitig sind Kulturlandschaften seit je her einem beständigen, der menschlichen Nutzung und Bewirtschaftung folgenden Wandel unterworfen und haben innerhalb dieser Prozesse oftmals einschneidende Veränderungen erlebt. Gerade diese radikalen Veränderungen der Landschaft sind häufig diejenigen, die zu ihrer charakteristischen Gestalt beitragen und unsere Wahrnehmung bis heute prägen.

Aber auch heute noch sind unsere Kulturlandschaften einem beständigen Anpassungs- und Veränderungsdruck unterworfen. Dem bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Kulturlandschaften, vor allem historischen Kulturlandschaften, wird daher ein hoher Stellenwert beigemessen. Der Kulturlandschaftsbegriff findet insbesondere im Denkmal- und Naturschutz Anwendung und ist aber auch Gegenstand des Raumordnungsgesetzes. Als "Grundsatz der Raumordnung" gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 stellen Erhalt und Entwicklung der (historischen) Kulturlandschaften einen Handlungsauftrag an die Landesplanung dar. Kulturlandschaft schafft regionale Identitäten und emotionale Bindungen der Menschen an "ihren" Raum, ist zudem eine wesentliche Grundlage für die touristische Entwicklung und trägt als weicher Standortfaktor zur Wirtschafts-, Regional- und Kommunalentwicklung bei. Wie kein zweites Bundesland vereint Rheinland-Pfalz eine Vielzahl unterschiedlicher, bedeutender klein- und großräumiger historischer Kulturlandschaften, unter anderem das herausragende UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal.

Mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) hat die Kulturlandschaftsentwicklung auch formal Eingang in die Raumordnung in Rheinland-Pfalz gefunden. Raumordnerisches Anliegen ist es, gemeinsam mit den anderen Fachdisziplinen vor allem historisch gewachsene Kulturlandschaften in ihren Elementen und Strukturen zu erfassen, zu beschreiben und zu bewerten. Auf dieser Basis ist es übergeordnetes Ziel der Raumordnung, Kulturlandschaften planerisch in Wert zu setzen und für die Zukunft zu sichern.  

Das Land hat daher zur Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften ein Gutachten anfertigen lassen. Um eine kulturlandschaftsverträgliche Nutzung der Erneuerbaren Energien zur gewährleisten, enthält es auch Festlegungen, Begründungen und Darstellungen von Ausschlussflächen und Restriktionen für den Ausbau der Windenergienutzung. Diese wurden mit der ersten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Z 163 d) 2013 verbindlich.  Mit der dritten Teilfortschreibung 2017 wurden die Vorgaben noch einmal angepasst.

Derzeit wird geprüft, ob eine Aktualisierung der Flächenkulisse der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften erforderlich ist und eine Anwendung auch für andere Vorhabensfälle stattfinden könnte.