Kommunalentwicklung
Das Ministerium des Innern und für Sport unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit einer ausgewogenen Förderpolitik. Die Förderpolitik orientiert sich dabei insbesondere an den Zielen des Landesentwicklungsprogramms. Sie unterstützt Maßnahmen der Raumordnung, dass bedeutet übergeordnete Maßnahmen der öffentlichen Hand in denen es um die räumliche Entwicklung des Landes geht. Außerdem werden Vorhaben unterstützt zur Sicherung und zum Ausbau der Siedlungs- und Erwerbsstruktur und Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
Die Fördermittel der kommunalen Entwicklung werden gezielt verwendet für:
- Infrastruktureinrichtungen der Gemeinden wie Dorfgemeinschaftshäuser, Stadthallen und Verwaltungsgebäude
- Erschließungsmaßnahmen, das heißt Maßnahmen die Grundstücke nutzbar machen, zum Beispiel den Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz
- Maßnahmen der Stadterneuerung dienen der gebietsbezogenen Sanierung, Entwicklung, Stadtumbau und anderen Stadterneuerungsvorhaben mit öffentlichen und privaten Einzelmaßnahmen
- Integrierte Entwicklungsprozesse auf allen kommunalen Ebenen, wie zum Beispiel Kreisentwicklungskonzepte
- Landesweite Begleitprojekte zu unterschiedlichen Themen, wie zum Beispiel die Dorfladenberatung M.Punkt RLP
- Bedeutende Einzelvorhaben
Die kommunalen Investitionen steigern die Lebensqualität, schützen die Umwelt, verbessern die Wirtschaftsstruktur und geben dem Arbeitsmarkt positive Impulse. Dabei haben die Investitionen vor allem für die regionale Wirtschaft einen besonderen Stellenwert, da sie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Die tatsächlich ausgelöste Investitionssumme liegt bei vielen Maßnahmen wesentlich höher als die Bewilligungssumme, das heißt die Summe der Fördermittel, die das Ministerium bereitstellt. Die Förderprogramme der kommunalen Entwicklung sind damit ein wichtiger Motor für die private Investitionstätigkeit.