Nachhaltige Siedlungsentwicklung

Durch landesplanerische Vorgaben und Instrumente wird die künftige Siedlungs- und Freiraumentwicklung in den Städten und Gemeinden des Landes gesteuert. Ein zentrales Handlungsfeld der Landesplanung ist es hierbei, einerseits die Ziele zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme langfristig einzuhalten und andererseits Gewerbe- und Industrieflächen, Wohnbauflächen und Flächen für die öffentliche Infrastruktur für eine dynamische Entwicklung des Landes bereitzustellen.

Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme

Es besteht ein gesetzlicher Auftrag für eine Raumentwicklung, die möglichst wenig Freifläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke neu in Anspruch nimmt. Dieses Ziel ist unter anderem im Raumordnungsgesetz (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und 6 Raumordnungsgesetz) verankert ist. Zudem ist die Flächenneuinanspruchnahme entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes bis 2030 auf 30 ha pro Tag (bundesweit) zu begrenzen. Langfristig ist eine Flächenkreislaufwirtschaft ohne Flächenneuinanspruchnahme zu etablieren. In der Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz (Fortschreibung 2019) wird das Ziel, den gleitenden Vierjahresdurchschnitt der täglichen Flächenneuinanspruchnahme bis 2030 bei unter 1 Hektar zu begrenzen, formuliert.

Nachhaltiges Flächenmanagement

Grundlage für eine nachhaltige Raum- und Siedlungsentwicklung in Rheinland-Pfalz ist ein erfolgreiches Flächenmanagement mit dem Ziel die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche zu begrenzen und die Zersiedelung von Landschaft und Natur zu vermeiden.

Im Rahmen des raumordnerischen Flächenmanagements zielt das Land Rheinland-Pfalz mit den landesplanerischen Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) insbesondere auf die Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme durch quantifizierte Vorgaben („Schwellenwerte“), die Freihaltung von Bereichen für den Freiraumschutz, die Steuerung der künftigen Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung über das Maß der Eigenentwicklung hinaus auf besonders geeignete Städte und Gemeinden sowie die vorrangige Innenentwicklung und das Flächenrecycling in den Kommunen.

Zur Umsetzung eines kommunalen Flächenmanagements stellt das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen mit „Raum+Monitor“ eine Datenbank zur Erfassung und Verwaltung von Siedlungspotentialflächen zur Verfügung. Das Land unterstützt die Kommunen dabei, diese Datenbank als Instrument für eine flächenschonende und effiziente Siedlungsflächenentwicklung anzuwenden. Die Kommunen können damit die innerörtlichen Potentialflächen, wie Brachflächen, Baulücken und gering genutzte Grundstücke, aber auch Außenreserven, erfassen, verwalten und bilanzieren. Die Online-Erhebungsplattform Raum+Monitor bietet den Gemeinden somit unter anderem die Möglichkeit, den geforderten Nachweis zur vorrangigen Innenentwicklung zu erbringen, die Einhaltung der landes- bzw. regionalplanerisch festgelegten Schwellenwerte zur weiteren Wohnbauflächenentwicklung zu prüfen sowie die notwendige Flächeninanspruchnahme auch qualitativ zu verbessern.

Die Anmeldemaske zu der Plattform von Raum+ Monitor finden Sie unter www.ris.rlp.de.

Weiterführende Links

Weitere Informationen zum Flächenmanagement auf den Seiten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.