SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz (2021)
Am 27. Juli 2021 hat das Welterbekomitee der UNESCO die "SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz" als erste Stätte zum jüdischen Erbe in Deutschland in die Welterbeliste aufgenommen. Im Januar 2020 hatte das Land Rheinland-Pfalz den Welterbeantrag beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris eingereicht.
SchUM ist eine Abkürzung aus den Anfangsbuchstaben der mittelalterlichen hebräischen Städtenamen Speyer (Schpira, ש), Worms (Warmaisa, ו) und Mainz (Magenza, מ). Die jüdischen Gemeinden dieser drei Städte bildeten im Laufe des 12. Jahrhunderts einen einzigartig engen Verbund. Dieser Verbund verabschiedete um 1220 gemeinsame Satzungen, die sogenannten Takkanot Kehillot SchUM. Die Statuten legten den Grundstein für das geistige Erbe der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz. Bis heute sind einige von ihnen Bestandteil von Rechtsgeschäften und für orthodoxe Jüdinnen und Juden gültig.
Gleichzeitig entstanden mit dem Judenhof Speyer, dem Synagogenbezirk Worms und den Alten jüdischen Friedhöfen in Worms und Mainz innovative Monumente und Friedhöfe, die die Gestaltung religiöser Ritualbauten und die jüdische Bestattungskultur nördlich der Alpen über Jahrhunderte maßgeblich beeinflussten. Es sind einzigartige und außergewöhnliche Zeugnisse einer eigenständigen europäisch-jüdischen Kulturtradition. Die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz zeigen anschaulich die lange Geschichte jüdisch-christlicher Begegnung, Zeiten der Teilhabe, gewaltsamer Verfolgung, aber auch Versöhnung.
Mehr Informationen
Mehr Informationen auf den Seiten der Generaldirektion Kulturelles Erbe.
Eintrag in der Welterbeliste der UNESCO.