Immaterielles Kulturerbe
Das 2003 unterzeichnete UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen. Damit hat es – anders als das klassische „materielle“ UNESCO-Welterbe mit seinen Kategorien Weltkulturerbe und Weltnaturerbe – kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zum Gegenstand.
2016 war Deutschland mit seiner ersten internationalen Nominierung zur Genossenschaftsidee erfolgreich. Der Antrag war von Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Sachsen erarbeitet worden. 2023 wurde die Queichwiesenbewässerung in der Pfalz gemeinsam mit weiteren traditionellen Bewässerungssystemen in die internationale Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Damit sind zwei Einträge aus Rheinland-Pfalz auf der internationalen Liste vertreten.
Einträge aus Rheinland-Pfalz auf der internationalen UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit:
• Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften (Aufnahmejahr: 2016)
• Die Wiesenbewässerung in den Queichwiesen zwischen Landau und Germersheim (Aufnahmejahr: 2023)
Im Bundesweiten Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe ist Rheinland-Pfalz darüber hinaus mit weiteren Kulturformen vertreten.
Einträge aus Rheinland-Pfalz im Bundesweiten Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe:
• Morsetelegrafie (Aufnahmejahr: 2014)
• Forster Hanselfingerhut-Spiel (Aufnahmejahr: 2016)
• Töpfertradition Westerwälder Steinzeug in und um Höhr-Grenzhausen, Kannenbäckerland, sowie Breitscheid (Aufnahmejahr: 2016)
• Das Welttanzprogramm (WTP) für den Paartanz in das Register Guter Praxisbeispiele (Aufnahmejahr: 2018)
• Weinkultur in Deutschland (Aufnahmejahr: 2021)
• Pfälzerwaldhütten-Kultur (Aufnahmejahr: 2021)
• Viez – Herstellung, Konsum und Bräuche rund um regionaltypische Weine aus Äpfeln, Birnen und Quitten (Aufnahmejahr: 2024)
Zur Auswahl der Anträge für den 6. Auswahlzyklus hat Innenminister Michael Ebling Ende des Jahres 2024 ein Gremium aus Expertinnen und Experten berufen, dass das für das kulturelle Erbe zuständige Ministerium des Innern und für Sport bei der Auswahl der rheinland-pfälzischen Anträge berät. Diese müssen bis Ende März 2024 beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz eingereicht werden.
Links
Näheres zum immateriellen Kulturerbe gibt es auf den Seiten der UNESCO.