Landschaftsaufnahme. Auf einem freien Feld ist eine Fläche digital abgesteckt.

Landesentwicklungsprogramm

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) beschreibt eine Idee der landesplanerischen Zukunft unseres Landes. Es koordiniert als zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung die verschiedenen Nutzungsansprüche an den Raum. Dabei wägt es die unterschiedlichen Ansprüche ab, gibt klare Regeln für die Nutzung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fläche vor und benennt geeignete Instrumente, mit denen die Vision umgesetzt werden kann. Die im Landesentwicklungsprogramm definierten Regeln sind die Basis für die nachhaltige Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz in eine digitale, ökologische, klimaneutrale und wirtschaftlich erfolgreiche, soziale und moderne Zukunft. Das Landesentwicklungsprogramm betrifft alle Kommunen und Akteure und damit alle Bürgerinnen und Bürger.

Das Landesentwicklungsprogramm beachtet stets die drei Grundlagen nachhaltig erfolgreicher Entwicklung:

  • Wir erhalten die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft. Nur durch unseren wirtschaftlichen Erfolg verfügen wir über die Mittel, um unsere Zukunft selbst gestalten zu können.
  • Wir erhalten die solidarische Gesellschaft. Nur wenn sich jeder einbringt und wir jeden mitnehmen, haben wir die soziale Stärke, um die Herausforderungen der Zukunft zu unserem Vorteil zu bewältigen.
  • Wir erhalten die Natur, in der wir leben. Nur mit einer intakten Umwelt können wir auch in Zukunft in unserem schönen Land glücklich leben

Raumordnungspläne wie das Landesentwicklungsprogramm sollen spätestens nach zehn Jahren erneut aufgestellt werden (§ 6 Abs. 6 Satz 1 LPlG), um neue gesell­schaftliche Entwicklungen abbilden zu können. Der 2021 beschlossene Koalitionsvertrag für das Land Rheinland-Pfalz sieht daher folgerichtig in dieser Legislaturperiode den Beginn der Aufstellung eines neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP 5) vor. Neben dem formalen Anlass und der inhaltlichen Notwendigkeit ist es das Ziel der Landes­planung, mit allen Akteuren einen tragfähigen Konsens für die kommenden 15-20 Jahre zu finden, der wesentlich dazu beiträgt, raumrelevante Herausforderungen der Trans­formation zu gestalten.

LEP 5

Als das zuständige Ressort für Raumordnung und Landesplanung startete das Ministerium des Innern und für Sport am 27. Juni 2023 mit der Unterrichtung des Ministerrats den Erarbeitungsprozess eines Entwurfs für ein neues Landesent­wicklungs­programm (LEP 5). Dabei strebt es einen breit angelegten und transparenten Prozess an, in dem alle betroffenen Akteurinnen und Akteure, aber auch die Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen und Vorstellungen einbringen können.

Hierzu wird ein Dialogprozess aufgesetzt, der mit der Behandlung der Ministerratsinformation startet und bis zum Erlass der Rechtsverordnung voraussichtlich Ende 2027 oder 2028 fortgeführt werden wird.

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LEP IV

Das geltende Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) wurde vom Ministerrat am 7. Oktober 2008 beschlossen.

Die entsprechende Rechtsverordnung ist am 25. November 2008 in Kraft getreten. Das LEP IV bildet einen Gestaltungs- und Ordnungsrahmen für eine nachhaltige Entwicklung des Landes und aller seiner Teilräume.

Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des demografischen Wandels und der Globalisierung sind die Sicherung der Daseinsvorsorge und der Entwicklung von Räumen sowie die Siedlungsentwicklung inhaltliche Schwerpunkte des LEP IV.

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