Städte und Gemeinden
Die Kommunalpolitik des Landes ist darauf ausgerichtet, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine eigenverantwortliche Entwicklung der kommunalen Gebietskörperschaften zu schaffen, zu sichern und weiterzuentwickeln. Grundlage ist die verfassungsmäßig garantierte kommunale Selbstverwaltung.
Kernaufgaben des Innenministeriums
- Kommunalrecht unter Berücksichtigung des gesellschaftspolitischen Wandels ausgestalten
- kommunales Abgabenrecht und das Recht der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen weiterentwickeln
- Finanzausgleich zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften ausgestalten
- kommunale Entwicklungspolitik durch optimale Mittelbewirtschaftung in den Förderbereichen Städtebau und Investitionsstock fördern
- konzeptionelle und finanzielle Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Konversionspolitik schaffen
- Aufgaben der Rechtsaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften wahrnehmen