Thema 4: Landesplanung und Wirtschaftsentwicklung
Es ist Aufgabe der Landesplanung, die wirtschaftliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu fördern und dabei sowohl ökonomische als auch ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen. Dabei spielen die Flächensicherung und die Standortausweisung für Gewerbe- und Industriegebiete sowie die Schaffungflächensparender Lösungen eine wichtige Rolle.
Um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, wird das neue Landesentwicklungsprogramm einen Rahmen für die Standortausweisung von geeignete Gewerbe- und Industriegebieten aufzeigen. Dabei werden Faktoren wie Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Verfügbarkeit von Arbeitskräften zu berücksichtigen sein. Ziel ist es, Standorte zu wählen, die Unternehmen gute Rahmenbedingungen bieten, ihre wirtschaftliche Entwicklung unterstützen und die wirtschaftliche Transformation ermöglichen.
Gleichzeitig ist es wichtig, bei der Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten sparsam mit der endlichen Ressource 'Fläche' umzugehen. Dies bedeutet, dass das neue Landesentwicklungsprogramm darauf hinwirken wird, dass bestehende Flächen effizient, z. B. durch die Stapelung bzw. Mehrfachnutzung von Gewerbeflächen, genutzt werden und so eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für Gewerbe- und Industriezwecke möglichst minimiert wird und damit der Verlust von Natur- und Freiflächen reduziert wird.
Bei der Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete sollten auch ökologische und nicht zuletzt auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Dies beinhaltet beispielsweise den Schutz von Natur- und Landschaftsräumen, die Einbindung erneuerbarer Energien und die Förderung nachhaltiger Mobilität. Zudem sollte die Infrastruktur so geplant werden, dass sie die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ortund der Beschäftigten in den Gewerbegebieten berücksichtigt. Das neue LEP wird diese Aspekte aufgreifen und eine nachhaltige und zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes fördern, sodass Rheinland-Pfalz als Industrie- und Wirtschaftsstandort erhalten bleibt.