Bodenmanagement
Bodenmanagement in der Vermessungs- und Katasterverwaltung umfasst die Bodenordnung und die Grundstückswertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Beide Aufgaben werden in der Regel von unabhängigen Ausschüssen ausgeführt. Die Geschäftsstellen der Umlegungs- und Gutachterausschüsse sind bei den Vermessungs- und Katasterämtern und in großen Städten bei den dortigen Stadtvermessungsämtern eingerichtet. Sie führen die Geschäfte der Ausschüsse, bereiten ihre Entscheidungen vor und sind Ansprechpartner für Betroffene und Interessierte.
Die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch wird als Umlegung bezeichnet und ist ein Verfahren, in dem bebaute und unbebaute Grundstücke nach den §§ 45 bis 79 des Baugesetzbuchs in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach den §§ 80 bis 84 BauGB durchführen. Die vereinfache Umlegung kann aufgrund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Eine Umlegung ist immer dann erforderlich, wenn eine Gemeinde einen Bebauungsplan in Kraft gesetzt hat und die Grundstücke deshalb neu geordnet werden müssen, damit sie auch nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplans bebaut werden können.
In Rheinland-Pfalz werden von den Gemeinden für die Durchführung der Umlegung Umlegungsausschüsse mit selbstständigen Entscheidungsbefugnissen gebildet. Die Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse sind bei den jeweils zuständigen Vermessungs- und Katasterämtern oder bei den behördlichen Vermessungsstellen der kommunalen Gebietskörperschaften (Stadtvermessungsämtern) eingerichtet. Die Umlegung ist nur eines der möglichen öffentlich-rechtlichen Verfahren, Grundstücksverhältnisse neu zu ordnen. Daneben sind auch unter bestimmten Voraussetzungen privat-rechtliche Bodenordnungsverfahren denkbar.
Mehr zur Bodenordnung erfahren Sie auf den Internetseiten des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation.
Die Preisbildung am Grundstücksmarkt ist nur schwer erkennbar. Zur Verbesserung der Transparenz des Grundstücksmarkts sind auf der Grundlage des Baugesetzbuchs und landesrechtlicher Vorschriften Gutachterausschüsse für Grundstückswerte gebildet. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei den Vermessungs- und Katasterämtern und bei den Stadtvermessungsämtern eingerichtet.
In Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2005 zusätzlich ein Oberer Gutachterausschuss gebildet. Er hat insbesondere die Aufgabe überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens durchzuführen und daraus landesweit Daten zu ermitteln, die für die Wertermittlung von Grundstücken erforderlich sind. Durch die regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse seiner Auswertungen und Analysen in einem Landesgrundstücksmarktbericht leistet der Obere Gutachterausschuss einen wichtigen Beitrag zu einer landes- und bundesweiten Grundstücksmarkttransparenz. Darüber hinaus erstattet er auf Antrag von Gerichten Obergutachten, wenn bereits ein Gutachten eines örtlich zuständigen Gutachterausschusses vorliegt.
Bodenrichtwerte werden in Rheinland-Pfalz für Bauflächen und land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlung alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 1. Januar ermittelt.
Mehr zur Grundstückswertermittlung erfahren Sie auf den Internetseiten der Gutachterausschüsse.
Weiterführende Links
Bodenordnung
Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse
Grundstückswertermittlung
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
Oberer Gutachterausschuss Rheinland-Pfalz
Rechtliche Grundlagen