Blick über den Ort Heimweiler südlich der Nahe

Regionales Zukunftsprogramm

Karte der antragsberechtigten Kommunen

Die Landesregierung hat mit dem Regionalen Zukunftsprogramm ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das Kommunen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützt. Mit einem Gesamtbudget von 200 Millionen Euro sollen vor allem Regionen gestärkt werden, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen. Das Ziel: Die Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen des Landes anzugleichen, während sie ihre individuelle Identität wahren.

Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm setzt die Landesregierung ein starkes Zeichen für zukunftsfähige und lebenswerte Regionen, die sich nachhaltig weiterentwickeln und ihre eigenen Potentiale entfalten können.

Das Regionale Zukunftsprogramm zielt darauf ab, Regionen in ihren spezifischen Stärken zu fördern und gleichzeitig die Herausforderungen vor Ort anzupacken. Dies geschieht durch maßgeschneiderte Förderungen, die sowohl die wirtschaftliche Entwicklung als auch den Klimaschutz, die Infrastruktur und den sozialen Zusammenhalt im Blick haben. Ein besonderer Vorteil des Programms: Ein schlankes Antragsverfahren, das den Kommunen große Entscheidungsspielräume lässt. Bereits eine grobe Kostenschätzung und eine kurze Projektbeschreibung genügen für die Antragstellung. Die Mittel sollen ab 2025 bereitstehen und entlasten die Kommunen von Vorfinanzierungen.

Während eine Förderung aller Kommunen lediglich den Ist-Zustand festigen würde, soll die neue Förderung genau da ansetzen, wo es schwieriger ist Potentiale zu nutzen. Antragsberechtigt sind 62 Verbandsgemeinden, eine verbandsfreie Gemeinde und eine kreisfreie Stadt sowie fünf Landkreise, deren Kreisgebiet komplett in der Förderkulisse liegt. Die Entscheidung über die Förderkulisse wurde mittels Strukturindex des Statistischen Landesamtes festgelegt, der die strukturellen Chancen und Herausforderungen im Land vergleicht. Eingeflossen sind beispielsweise Kriterien wie wirtschaftliche Lage oder demografische Entwicklung. Neu ist: Auch die Unterschiede innerhalb der Landkreise wurden mitberücksichtigt. Jede einzelne Verbandsgemeinde wurde einzeln betrachtet.

 

Eine Positivliste gibt den Kommunen eine Orientierung, welche Maßnahmen förderfähig sind. Diese können von Klimaschutzmaßnahmen wie Gebäudedämmung und Dachbegrünung bis hin zu Investitionen in die soziale Infrastruktur reichen. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen könnten die Kommunen beispielsweise für Kindertagesstätten und Schulen in neue Spielanlagen oder neue Bewegungs- und Lernräumen investieren oder mit neuer Ausstattung und Technik ihre Dorfgemeinschaftshäuser aufwerten und neue Angebote möglich machen.

Das Programm wurde am 7. Oktober 2024 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Gleichzeitig wurde auch die Liste der antragsberechtigten Gebietskörperschaften veröffentlicht.

Zentrale Säule des Programmes wird ein Gesetz sein, welches die Umsetzung des Programmes und das Verfahren regelt. Anhang zum Gesetz wird eine Positivliste von Maßnahmen sein, die den Kommunen Orientierung und Unterstützung bei der Auswahl der individuellen Maßnahmen geben wird.

Das Programm soll auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Eigenverantwortung der Kommunen setzen. Daher soll die Positivliste ein weites Feld abbilden und großzügige Entscheidungsspielräume lassen.

Da die Arbeiten an der Positivliste und dem Gesetzentwurf noch nicht abgeschlossen sind und Änderungen wahrscheinlich sind, sind diese noch nicht veröffentlicht worden. Derzeit sieht die Planung vor, dass das Gesetz für das regionale Zukunftsprogramm noch in diesem Jahr eingebracht wird. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs wird auch die Positivliste als Anlage zum Gesetzentwurf öffentlich werden.

Vorbehaltlich der parlamentarischen Beratungen soll die Antragstellung schon im Frühjahr möglich sein. Dabei ist zu beachten, dass es kein Antragsverfahren im Windhundprinzip geben wird, sondern jede antragsberechtigte Stelle ein an der Einwohnerzahl bemessenes Budget erhält. Die vorläufigen Budgets können der veröffentlichen Liste entnommen werden.

Mit Voranschreiten des parlamentarischen Verfahrens wird die Landesregierung zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen.