Sportstättenbau
Für die Förderung von Baumaßnahmen von Sportstätten durch Kommunen und Sportvereine stehen drei unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung.
1. Sportstättenförderung
Im Rahmen des Landesprogramms können mit Mitteln der Sportstättenförderung Baumaßnahmen von Kommunen, Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 100.000 Euro gefördert werden. Die Förderquote kann hierbei bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Allerdings sind Förderungen mitunter der Höhe nach, insbesondere bei Großspielfeldern durch Kostenrichtwerte gedeckelt. Voraussetzung für eine Aufnahme in den Jahresförderplan des Landes ist u.a. eine vordere Platzierung des Vorhabens auf der Prioritätenliste durch den Sportstättenbeirat des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, der hier den Bedarf feststellt. Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
2. Sonderprogramm
Im Rahmen des Sonderprogramms können kleinere bauliche Maßnahmen von Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von 10.500 Euro bis 100.000 Euro mit einer Förderquote von bis zu 40 % gefördert werden. Das Förderverfahren wird durch den Landessportbund gemeinsam mit dem jeweils zuständigen regionalen Sportbund durchgeführt, der insbesondere den Förderbedarf feststellt.
3. Sportstättenförderprogramm “Land in Bewegung”
Fördergegenstand sind kleine Sport- und Bewegungsanlagen im Freien. Antragsteller können Kommunen sein. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen zwischen 10.500 Euro und 100.000 Euro. Die Förderquote beträgt regelmäßig bis zu 50 %. Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Grundsätzlich gilt Folgendes:
Die Sportanlage, für die die Baumaßnahme geplant ist, muss sich im Eigentum des Antragstellers befinden oder langfristig gepachtet sein mit einer noch verbleibenden Mindestlaufzeit des Pachtvertrages von mindestens 20 Jahren. Sportvereine müssen Mitglied beim Landessportbund sein.
Rundschreiben zur Anhebung der Fördersätze, Kostenrichtwerte und Schwellenwerte vom 18. November 2024