Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)

Vier Fäuste treffen sich

Das Programm PEK-RP setzt die Politik der Landesregierung zur Stärkung der Kommunen konsequent fort. Es schafft durch den historischen Schuldenschnitt von 3 Milliarden Euro im Zusammenspiel mit dem neuen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) und dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) die Basis für einen fiskalischen Neubeginn der rheinland-pfälzischen Kommunen.

Das Programm PEK-RP richtet sich ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und befreit diese unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast, in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite. Durch die Entschuldung nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab, was gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung die Bedeutung des Programms unterstreicht. Die mittel- und langfristige Entlastung der rheinland-pfälzischen Kommunen dürfte damit deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen.

Das Programm PEK-RP füllt damit den Gesetzgebungsauftrag in Artikel 117 Abs. 4 Satz 4 der Verfassung für Rheinland-Pfalz aus. Mit der operativen Umsetzung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beauftragt.

Einem erneuten Aufwachsen der Liquiditätskreditbestände wird künftig durch die Änderungen im Gemeindehaushaltsrecht entgegengewirkt, die im Rahmen des Programms PEK-RP erfolgt sind. Nach der Entschuldung haben alle Kommunen die Möglichkeit und zugleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und zu reduzieren.

Die Solidarität zwischen Land und Kommunen sowie innerhalb der kommunalen Familie ist tragender Gedanke des Programms PEK-RP als Partnerschaft für gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land.

Weiterführende Links

Zur Pressemeldung zur Verabschiedung des Gesetzes zur Teilentschuldung der Kommunen. 

Weitere Informationen und Unterlagen auf den Seiten des Ministeriums der Finanzen.