UNESCO-Welterbe in Rheinland-Pfalz

Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Diese vier Elemente können und sollen friedensstiftend wirken. Daher hat sich die UNESCO dem Schutz des Kultur- und Naturerbes verschrieben. Ihr Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt und den interkulturellen Dialog zu fördern.

Die Welterbekonvention aus dem Jahr 1972 will jenes materielle kulturelle Erbe besonders schützen, dessen Erhalt im Interesse der gesamten Menschheit ist. Welterbestätten haben einen außergewöhnlichen universellen Wert als Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke oder als einzigartige Naturlandschaften. In diesem Sinne gehören auch die sieben rheinland-pfälzischen Welterbestätten zum Erbe der Menschheit: Der Dom zu Speyer, der Obergermanisch-Raetische und der Niedergermanische Limes, die Römischen Baudenkmäler mit Dom und Liebfrauenkirche in Trier, das Obere Mittelrheintal, die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz und die europäische Bäderkultur mit Bad Ems.

Empfehlung als Welterbestätte

Um der UNESCO Kulturstätten als Welterbe zu empfehlen, wird eine deutsche Tentativliste geschrieben. Jedes Bundesland hatte die Möglichkeit bis Ende Oktober 2021 zwei Nominierungsvorschläge an die Kultusministerkonferenz (KMK) weiterzuleiten. Der damalige Innenminister Roger Lewentz hat entschieden, den Antrag des „Mühlsteinrevier Rhein-Eifel“ einzureichen. Der Abschlussbericht des Welterbe-Fachbeirates Rheinland-Pfalz steht hier zum Download bereit. 

Als nächsten Schritt evaluiert ein Fachbeirat bei der KMK alle Bewerbungen und wird seinen Bericht bis Ende März 2023 vorlegen. Im Oktober 2023 erfolgt dann die Behandlung in der Kultur-Ministerkonferenz. Die dort beschlossene Tentativliste wird dann im Januar 2024 bei der UNESCO eingereicht, sodass ab Januar 2025 die erste der jährlich möglichen Nominierungen gegenüber der UNESCO erfolgen kann.

Immaterielles Kulturerbe

Das 2003 unterzeichnete UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen. Damit hat es – anders als das klassische „materielle“ UNESCO-Welterbe mit seinen Kategorien Weltkulturerbe und Weltnaturerbe – kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zum Gegenstand. Rheinland-Pfalz ist derzeit mit acht Kulturformen im Bundesweiten Verzeichnis vertreten.

Das Programm „Gedächtnis der Menschheit“, gestartet 1992, will all jene Dokumente sichern und zugänglich machen, die uns mit ihrem außergewöhnlichen Wert an kulturelle Wendepunkte unserer Geschichte erinnern. Als Wissensquelle sind sie für die Gestaltung heutiger und künftiger Gesellschaften von Bedeutung. Aus Rheinland-Pfalz sind derzeit zwei Dokumente in der internationalen Liste enthalten.

Regierungsbeauftragte für das UNESCO-Welterbe Rheinland-Pfalz

Staatssekretärin
Simone Schneider

Ministerium des Innern und für Sport

Ansprechpartner für die Welterbestätten in Rheinland-Pfalz

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

Sekretariat für das kulturelle Erbe in Rheinland-Pfalz

Erthaler Hof
Schillerstraße 44
55116 Mainz

Telefon 06131 2016-213 oder 232
Fax 06131 2016-111

E-Mail: welterbe(at)gdke.rlp.de