Schwerpunktgemeinden

Blick von einer Anhöhe in die Landschaft

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde besteht für die Ortsgemeinden die Chance, ihre Anstrengungen in der Dorferneuerung zu verstärken und dabei die Dorfgemeinschaft aktiv zu beteiligen. Strukturelle Mängel können auf der Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes angegangen und Lösungen entwickelt werden. Durch die Anerkennung von Schwerpunktgemeinden geht die Dorferneuerung gegenüber den Gemeinden die Verpflichtung ein, künftig ausreichende Fördermittel für die Bewilligung öffentlicher und privater Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist zeitlich befristet. Verbunden mit der Schwerpunktanerkennung wurde auch die Dorfmoderation eingeführt. Damit kann in den Gemeinden ein umfassender Beteiligungsprozess in Gang gesetzt und ein gemeinsames Leitbild entwickelt werden. Dies betrifft alle aktuelle Themen und Herausforderungen, angefangen von der demografischen Entwicklung über die Sicherung der Grundversorgung bis hin zu energetischen Fragen. Das Dorf diskutiert diese Themen gemeinsam und findet eine passende Lösung. Diese erweiterte Form der Bürgerbeteiligung und Bürgeraktivierung soll bürgernahe Lösungen vorbereiten und eine breite Akzeptanz für die kommunalen Vorhaben in der Dorfgemeinschaft bewirken. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, bei den Bürgerinnen und Bürgern ein Bewusstsein zu schaffen für „ihren“ Ort und für den Prozess der Dorfentwicklung und sie in diesen Ablauf aktiv mit einzubinden. Die Ergebnisse dieser breit angelegten Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit sind ein wichtiger Bestandteil des Entwicklungskonzeptes das erarbeitet werden soll.
Ebenso steht für die Stärkung der Innenentwicklung eine qualifizierte Bauberatung für die privaten und öffentlichen Bauherren zur Verfügung.

Verfahren zur Anerkennung als Schwerpunktgemeinde

Anträge von Gemeinden auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sind in Abstimmung der Kreisverwaltungen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion dem Ministerium des Innern und für Sport zur Anerkennung vorzulegen.

Aktuell gelten folgende Neuerungen:

  1. Verlängerung der Schwerpunktanerkennungszeit
    Die Anerkennung erfolgt für die Dauer von acht Jahren statt bisher sechs Jahren. Damit wird das bewährte Prinzip der Schwerpunktanerkennung noch nutzbringender für die Gemeinden gestaltet. Die Gemeinden erhalten somit über einen längeren Zeitraum Planungssicherheit für die Entwicklung und Verwirklichung nachhaltiger Dorferneuerungsmaßnahmen. Mit der Verlängerung des Förderzeitraumes verbessern sich die Chancen und Möglichkeiten ganzheitliche Entwicklungskonzepte umzusetzen.

  2. Wiederaufnahme ehemaliger Schwerpunktgemeinden in eine Schwerpunktförderung
    Erstmals können sich für die Anerkennung neuer Schwerpunktgemeinden ab dem Jahr 2022 ehemalige Schwerpunktgemeinden bewerben, deren Ende der Anerkennung mindestens acht Jahre zurückliegt. Die bisherigen Regelungen für eine Antragstellung und Anerkennung bleiben weiterhin bestehen. Die Gemeinden erhalten nun nach mehreren Jahren die Möglichkeit einer bevorzugten Förderung und können so anstehende und künftige Aufgaben auf der Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes angehen.

  3. Mehr Dorfmoderation außerhalb der Schwerpunktanerkennung
    Wegen der hohen Akzeptanz und Nachfrage der Dorfmoderation wird die Anzahl der förderfähigen Dorfmoderationen in einem Landkreis von bisher drei auf sechs Dorfmoderationen erhöht. Damit erhalten auch Gemeinden, die keine Schwerpunktgemeinden sind (sogenannte Nichtschwerpunktgemeinden), die Möglichkeit, aktuelle Themen und Herausforderungen der Dorfentwicklung mit Unterstützung einer professionellen Dorfmoderation anzugehen. Die Dorfmoderation außerhalb der Schwerpunktanerkennung wird mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 12.000 Euro gefördert.