Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das „amtliche Verzeichnis der Grundstücke” im Sinne der Grundbuchordnung. Zusammen mit dem Grundbuch steht es für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden. Neben den Angaben zur Geometrie der Flurstücke und der Gebäude werden auch die Angaben zu deren Fläche und der tatsächlichen Nutzung sowie öffentlich-rechtlichen Festsetzungen und Angaben zur Bodenschätzung im Liegenschaftskataster geführt.

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Das Liegenschaftskataster wird im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. ALKIS ermöglicht eine objektstrukturierte, redundanzfreie, maßstabsunabhängige und blattschnittfreie Führung der Informationen. Durch zusätzliche Meta- und Qualitätsdaten zur Aktualität und Genauigkeit, kann der Nutzer die fachliche Eignung der Informationen für seine Anwendung beurteilen. ALKIS ist Bestandteil des bundesweiten AAA-Datenmodells.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Internetseite des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation.

Auszug aus Fortführungsnachweis (grafischer Teil)

Die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen ist wegen der Festlegung von Flurstücksgrenzen eine hoheitliche Aufgabe und Grundlage für die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Sie umfasst vor allem die Arbeiten zur Ermittlung bestehender Flurstücksgrenzen (Grenzbestimmung) und die Bildung neuer Flurstücke (Aufteilung). Außerdem werden Gebäude oder Veränderungen an Gebäuden (Gebäudeeinmessung) erhoben.

Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag von Grundstückseigentümerinnen, Grundstückseigentümern oder sonstigen Berechtigten durch das örtlich zuständige Vermessungs- und Katasteramt oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure durchgeführt. Diese bieten dem Antragsteller eine umfassende Beratung über Art, Umfang und Kosten der Liegenschaftsvermessung.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Internetseite des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation.