Virtuelle Poststelle (VPS)
Das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz bietet Ihnen mit dem Online-Dienst Virtuelle Poststelle (VPS) die Möglichkeit, sicher, vertraulich, nachvollziehbar und rechtsverbindlich elektronische Post mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz auszutauschen. Verschlüsselungsmechanismen sorgen dafür, dass übermittelte Informationen nicht unbefugt eingesehen werden können. Sie erhalten ferner automatisiert eine Mitteilung, aus der Sie erkennen können, ob Ihre Nachricht versendet und an den Empfänger übermittelt wurde.
Voraussetzung für die Versendung von Nachrichten mittels der Virtuellen Poststelle ist, dass der von Ihnen gewünschte Kommunikationspartner im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registriert ist. Sofern Sie auch selbst von Stellen der öffentlichen Verwaltung elektronisch Post erhalten wollen, bedarf es einer Zugangseröffnung. Diese können Sie über ihr Benutzerprofil erklären.
Um die Virtuelle Poststelle nutzen zu können, bedarf es zunächst einer Registrierung und ggf. einer Zugangseröffnung.
Registrierung
Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registrieren. Eine Registrierung hat den Vorteil, dass eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) ausgestellt wird und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist.
Zugangseröffnung
Bevor Stellen der öffentlichen Verwaltung rechtsverbindlich elektronisch über die Virtuelle Poststelle mit Ihnen kommunizieren dürfen und können, bedarf es folgender Informationen:
- Ihre rechtliche Zustimmung zum elektronischen Nachrichtenverkehr
- Die technischen Angaben zur Adressierung und Formatierung der Nachrichten
Beide Bestandteile müssen in der sogenannten Zugangseröffnung festgehalten werden. Mit der Zugangseröffnung wird Ihr Bürgerpostfach dem amtlichen Briefverkehr gleichgestellt. Mit dem Zugang eines elektronischen Dokuments können Ihnen rechtlich verbindlich Mitteilungen überstellt werden. Eine Zugangseröffnung im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz können Sie jederzeit zurückziehen bzw. deaktivieren. Die Kommunikationspartner und die zulässigen Formate können Sie jederzeit ändern.
Um die Virtuelle Poststelle nutzen zu können, sollten Sie folgende technische Vorgaben beachten.
Maximale Dateigröße - max. 30 MB
Die Größe einer elektronischen Nachricht darf 30 Megabyte nicht überschreiten. Grundsätzlich wird empfohlen, Dateien für den Versand zu komprimieren (Zip-Ordner).
Unterstützte Formate für Dateianhänge
Sie können folgende Formate als Dateianhang übermitteln:
- American Standard Code for Information Code (ASCII)
- Rich Text (RTF) / Textdatei (TXT)
- Portable Document Format (PDF)
- Extensible Markup Language (XML)
- Tagged Image File Format (TIF) / Graphics Interchange Format (GIF) / Joint Photographic Experts Group (JPG)
- Microsoft Office Dateien (DOC/DOCx / XLS/XLSx / PPT/PPTx)
- Open Office (ODT / ODS)
- Hypertext Markup Language (HTML/HTM
- ZIP File Format (ZIP)
- Windows Bitmap (BMP)
Die Virtuelle Poststelle verarbeitet Dateianhänge, die eine qualifizierte Signatur beinhalten. Bei Mehrfachsignaturen ist die Verarbeitung nur möglich, wenn die Dateien von allen Personen mit einer identischen Software und der Signaturkarte eines Herstellers versehen sind.
Unterstützte Signaturformate sind PKCS#7 (enveloped und detached) und PDF-Dateien im PDF-Inline-Format mit eingebetteten PKCS#7-Signaturen.