Fortbildungsqualifizierung

Bücherstapel mit aufgeschlagenem Buch obenauf

An die Stelle der früheren Aufstiegsverfahren mit Regel- und Verwendungsaufstieg ist durch die Dienstrechtsreform im Jahr 2012 eine Ausbildungs- und Fortbildungsqualifizierung getreten.
 
Die Fortbildungsqualifizierung hat eine konsekutive Ausrichtung. Dies bedeutet, dass nach § 21 Abs. 3 Nr. 2 Landesbeamtengesetz (LBG) grundsätzlich eine schrittweise, stufenweise und somit konsekutive Qualifizierung für das jeweils nächsthöhere Beförderungsamt durchgeführt wird. 
 
Die Fortbildungsqualifizierung ist dem neuen Beförderungsamt entsprechend zugeschnitten und besteht aus fachrichtungsspezifischen und überfachlichen Inhalten. Der Landespersonalausschuss bzw. ein von ihm bestimmter Unterausschuss zertifiziert nach § 21 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 99 Abs. 2 LBG die einzelnen Systeme der Fortbildungsqualifizierung. Bitte beachten Sie, dass mit Wirkung vom 1. Juli 2022 die Mehrzahl der Systeme durch den Unterausschuss des Landespersonalausschusses - Fortbildungsqualifizierung (UA LPA) rezertifiziert wurde. Die Systeme für die Fortbildungsqualifizierung im Bereich des Landes sind im Intranet des Landes zu finden. Die aktuellen Fassungen der für die Kommunen relevanten Systeme finden Sie im unteren Bereich dieser Seite unter dem Reiter "Systeme".
 
Die Zulassung der Beamtinnen und Beamten zur Fortbildungsqualifizierung ist nach § 46 Abs. 2 Laufbahnverordnung (LbVO) der obersten Dienstbehörde vorab anzuzeigen. Der UA LPA entscheidet über die Anträge auf Fortbildungsqualifizierung. Diese sind in Form eines Qualifizierungsplanes bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - Fortbildungsqualifizierung - einzureichen. Die Feststellung des erfolgreichen Abschluss des Fortbildungsqualifizierung und die Entscheidung über das auf dieser Grundlage erreichbare Beförderungsamt trifft nach § 29 Abs. 3 LbVO bei den unmittelbaren Landesbeamten die oberste Dienstbehörde und bei den mittelbaren Landesbeamten (Kommunalbeamten) die Hochschule für öffentliche Verwaltung. 
 

Kontakt

Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses
Fortbildungsqualifizierung

Nicola Engler
Telefon: 06131 16-3640
Email: Fortbildungsqualifizierung(at)
​​​​​​​mdi.rlp.de

Es muss ein sogenannter Qualifizierungsplan erstellt werden, der dem UA LPA zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem jeweiligen Fortbildungsqualifizierungssystem vorzulegen ist. Da der Qualifizierungsplan durch den Ausschuss zu genehmigen ist, sollen alle Unterlagen 6-fach mindestens 4 Wochen vor einer Sitzung bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses – Fortbildungsqualifizierung – eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Qualifizierungsplan entnehmen Sie bitte dem Leitfaden Qualifizierungsplan.

Die nächste Sitzung des Unterausschusses des Landespersonalausschusses – Fortbildungsqualifizierung – findet am Dienstag, 19. März 2024 statt.

Die Anträge auf Fortbildungsqualifizierung sind spätestens bis zum Dienstag, 30. Januar 2024, in 6-facher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle des Unterausschusses einzureichen.