Der 1. September gilt allerdings nicht als Ausschlussfrist. Es können auch nach diesem Termin weiterhin entsprechende Interessensbekundungen abgegeben werden.
Die vorliegenden Interessensbekundungen werden nun von den Beratungsgesellschaften KPMG und Warth & Klein Grant Thornton ausgewertet und geprüft. Die Prüfung wird voraussichtlich Mitte September abgeschlossen sein. Anschließend werden sodann weitere Auswertungen und Informationen zum Beispiel im Rahmen von Gesprächen mit den Interessenten stattfinden.
Auf dieser Grundlage können die Interessenten dann verbindliche Angebote erstellen, bevor die abschließende Verhandlungsphase beginnt.