| Dorferneuerung

27 Schwerpunktgemeinden der Dorferneuerung anerkannt

Staatssekretärin Nicole Steingaß hat 27 Gemeinden in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 2019 als neue Schwerpunktgemeinden anerkannt. Ab sofort profitieren zusammen mit den bereits anerkannten Gemeinden der Vorjahre insgesamt 144 Dörfer von einer Schwerpunktanerkennung.
Schwerpunktanerkennung
Schwerpunktanerkennung

„Rund 22 Millionen Euro stehen in diesem Jahr zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen zur Verfügung. Mit dieser Summe können wichtige Projekte realisiert werden, die zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur in unseren Dörfern beitragen“, betonte Nicole Steingaß bei der Übergabe der Anerkennungsschreiben im Schloss Waldthausen.

„Im aktuellen Förderjahr gibt es Neuerungen, von denen die Gemeinden noch stärker profitieren werden. Der bisherige Fördersatz für private Vorhaben wird von 30 auf 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht“, so die Staatssekretärin. So werde die Zuwendung von bisher maximal 20.452 Euro auf nunmehr maximal 30.000 Euro festgesetzt. 

Ab diesem Jahr kann zudem in sechs Nicht-Schwerpunktgemeinden pro Landkreis die Erstellung oder Fortschreibung eines Dorferneuerungskonzeptes beantragt werden. Während die Förderhöhe in anerkannten Schwerpunktgemeinden 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt (bis maximal 10.000 Euro), erhalten Nicht-Schwerpunktgemeinden 80 Prozent bzw. maximal 9000 Euro.

Die Anerkennung der 27 Gemeinden als Schwerpunktgemeinde erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Für die Stärkung der Innenentwicklung steht den privaten und öffentlichen Bauherrn eine qualifizierte Bauberatung zur Verfügung. Zusammen mit der Dorfmoderation wird damit ein umfassender Beteiligungsprozess in Gang gesetzt. Zudem kann ein zukunftsbeständiges Leitbild entwickelt werden. Die Ergebnisse dieser breit angelegten Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit sind elementare Bestandteile der zu erarbeitenden Entwicklungskonzepte. 

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sei eine Art Selbstverpflichtung verbunden, sich der Dorferneuerung im besonderen Maße anzunehmen, so die Staatssekretärin. „Schwerpunkte der Dorferneuerung sind struktur- und funktionsverbessernde Maßnahmen, die die Ortskerne stärken und wiederbeleben und damit die unverwechselbare Siedlungs- und Kulturlandschaft erhalten. Dazu zählen insbesondere auch Maßnahmen, die einer Grundversorgungssicherung und der sozialen Daseinsvorsorge im Dorf dienen“, sagte Steingaß.

Fast 90 Prozent der Gemeinden im Land haben weniger als 2.000 Einwohner. Mittlerweile haben rund 80 Prozent der Gemeinden ein Dorferneuerungskonzept erarbeitet. „Wirklich bemerkenswert ist die Bereitschaft der Gemeinden, ihre Konzepte fortzuschreiben und der aktuellen Entwicklung und Veränderungen anzupassen. Die Dorferneuerung hat sich zu einer der größten Bürgerinitiativen des Landes entwickelt“, betonte die Innenstaatssekretärin.

Allein im Programmjahr 2018 sind in der Dorferneuerung 52 Dorfmoderationen mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von rund 636.000 Euro gefördert worden. Insgesamt 174 öffentliche und etwa 1056 private Maßnahmen wurden durch die Dorferneuerung unterstützt. Mit Zuwendungen in Höhe von 18,5 Millionen Euro sind Investitionen in Höhe von 129 Millionen Euro ausgelöst worden. 

Auch Schwerpunktgemeinden, deren Anerkennungszeitraum vor mindestens zehn Jahren endete, können ab sofort im Rahmen einer zweiten Dorfmoderation gefördert werden, um aktuelle Probleme und Entwicklungsfragen in einen umfassenden Bürgerbeteiligungsprozess einbinden zu können.

27 neue Schwerpunktgemeinden:

OG Bann

VG Landstuhl

LK Kaiserslautern

OG Beltheim

VG Kastellaun

Rhein-Hunsrück-Kreis

OG Berschweiler b. Kirn

VG Herrstein

LK Birkenfeld

OG Beuren

VG Hermeskeil

LK Trier-Saarburg

OG Brücken (Nahe)

VG Birkenfeld

LK Birkenfeld

OG Bullay

VG Zell (Mosel)

LK Cochem-Zell

OG Burgbrohl Ortsteil Oberlützingen

VG Brohltal

LK Ahrweiler

OG Gehrweiler

VG Rockenhausen

Donnersbergkreis

OG Gleiszellen-Gleishorbach

VG Bad Bergzabern

LK Südliche Weinstraße

OG Guckheim

VG Westerburg

Westerwaldkreis

OG Hohenöllen

VG Lauterecken-Wolfstein

LK Kusel

OG Katzwinkel

VG Wissen

LK Altenkirchen

OG Mandel

VG Rüdesheim

LK Bad Kreuznach

OG Mandern

VG Saarburg-Kell 

LK Trier-Saarburg

OG Mayschoß

VG Altenahr

LK Ahrweiler

OG Merzalben

VG Rodalben 

LK Südwestpfalz

OG Mettendorf

VG Südeifel

Eifelkreis Bitburg-Prüm

OG Neitersen

VG Altenkirchen

LK Altenkirchen

OG Oberahr

VG Wallmerod

Westerwaldkreis

OG Pantenburg

VG Wittlich-Land

LK Bernkastel-Wittlich

OG Rüber

VG Maifeld

LK Mayen-Koblenz

OG Schweighofen

VG Bad Bergzabern

LK Südliche Weinstraße

OG Sippersfeld

VG Winnweiler

Donnersbergkreis

OG Starkenburg

VG Traben-Trarbach

LK Bernkastel-Wittlich

OG Steinbach am Glan

VG Oberes Glantal

LK Kusel

OG Steinwenden

VG Ramstein-Miesenbach

LK Kaiserslautern

OG Weitersburg

VG Vallendar

LK Mayen-Koblenz

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