„Rund 22 Millionen Euro stehen in diesem Jahr zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen zur Verfügung. Mit dieser Summe können wichtige Projekte realisiert werden, die zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur in unseren Dörfern beitragen“, betonte Nicole Steingaß bei der Übergabe der Anerkennungsschreiben im Schloss Waldthausen.
„Im aktuellen Förderjahr gibt es Neuerungen, von denen die Gemeinden noch stärker profitieren werden. Der bisherige Fördersatz für private Vorhaben wird von 30 auf 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht“, so die Staatssekretärin. So werde die Zuwendung von bisher maximal 20.452 Euro auf nunmehr maximal 30.000 Euro festgesetzt.
Ab diesem Jahr kann zudem in sechs Nicht-Schwerpunktgemeinden pro Landkreis die Erstellung oder Fortschreibung eines Dorferneuerungskonzeptes beantragt werden. Während die Förderhöhe in anerkannten Schwerpunktgemeinden 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt (bis maximal 10.000 Euro), erhalten Nicht-Schwerpunktgemeinden 80 Prozent bzw. maximal 9000 Euro.
Die Anerkennung der 27 Gemeinden als Schwerpunktgemeinde erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Für die Stärkung der Innenentwicklung steht den privaten und öffentlichen Bauherrn eine qualifizierte Bauberatung zur Verfügung. Zusammen mit der Dorfmoderation wird damit ein umfassender Beteiligungsprozess in Gang gesetzt. Zudem kann ein zukunftsbeständiges Leitbild entwickelt werden. Die Ergebnisse dieser breit angelegten Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit sind elementare Bestandteile der zu erarbeitenden Entwicklungskonzepte.
Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sei eine Art Selbstverpflichtung verbunden, sich der Dorferneuerung im besonderen Maße anzunehmen, so die Staatssekretärin. „Schwerpunkte der Dorferneuerung sind struktur- und funktionsverbessernde Maßnahmen, die die Ortskerne stärken und wiederbeleben und damit die unverwechselbare Siedlungs- und Kulturlandschaft erhalten. Dazu zählen insbesondere auch Maßnahmen, die einer Grundversorgungssicherung und der sozialen Daseinsvorsorge im Dorf dienen“, sagte Steingaß.
Fast 90 Prozent der Gemeinden im Land haben weniger als 2.000 Einwohner. Mittlerweile haben rund 80 Prozent der Gemeinden ein Dorferneuerungskonzept erarbeitet. „Wirklich bemerkenswert ist die Bereitschaft der Gemeinden, ihre Konzepte fortzuschreiben und der aktuellen Entwicklung und Veränderungen anzupassen. Die Dorferneuerung hat sich zu einer der größten Bürgerinitiativen des Landes entwickelt“, betonte die Innenstaatssekretärin.
Allein im Programmjahr 2018 sind in der Dorferneuerung 52 Dorfmoderationen mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von rund 636.000 Euro gefördert worden. Insgesamt 174 öffentliche und etwa 1056 private Maßnahmen wurden durch die Dorferneuerung unterstützt. Mit Zuwendungen in Höhe von 18,5 Millionen Euro sind Investitionen in Höhe von 129 Millionen Euro ausgelöst worden.
Auch Schwerpunktgemeinden, deren Anerkennungszeitraum vor mindestens zehn Jahren endete, können ab sofort im Rahmen einer zweiten Dorfmoderation gefördert werden, um aktuelle Probleme und Entwicklungsfragen in einen umfassenden Bürgerbeteiligungsprozess einbinden zu können.
27 neue Schwerpunktgemeinden:
OG Bann | VG Landstuhl | LK Kaiserslautern |
OG Beltheim | VG Kastellaun | Rhein-Hunsrück-Kreis |
OG Berschweiler b. Kirn | VG Herrstein | LK Birkenfeld |
OG Beuren | VG Hermeskeil | LK Trier-Saarburg |
OG Brücken (Nahe) | VG Birkenfeld | LK Birkenfeld |
OG Bullay | VG Zell (Mosel) | LK Cochem-Zell |
OG Burgbrohl Ortsteil Oberlützingen | VG Brohltal | LK Ahrweiler |
OG Gehrweiler | VG Rockenhausen | Donnersbergkreis |
OG Gleiszellen-Gleishorbach | VG Bad Bergzabern | LK Südliche Weinstraße |
OG Guckheim | VG Westerburg | Westerwaldkreis |
OG Hohenöllen | VG Lauterecken-Wolfstein | LK Kusel |
OG Katzwinkel | VG Wissen | LK Altenkirchen |
OG Mandel | VG Rüdesheim | LK Bad Kreuznach |
OG Mandern | VG Saarburg-Kell | LK Trier-Saarburg |
OG Mayschoß | VG Altenahr | LK Ahrweiler |
OG Merzalben | VG Rodalben | LK Südwestpfalz |
OG Mettendorf | VG Südeifel | Eifelkreis Bitburg-Prüm |
OG Neitersen | VG Altenkirchen | LK Altenkirchen |
OG Oberahr | VG Wallmerod | Westerwaldkreis |
OG Pantenburg | VG Wittlich-Land | LK Bernkastel-Wittlich |
OG Rüber | VG Maifeld | LK Mayen-Koblenz |
OG Schweighofen | VG Bad Bergzabern | LK Südliche Weinstraße |
OG Sippersfeld | VG Winnweiler | Donnersbergkreis |
OG Starkenburg | VG Traben-Trarbach | LK Bernkastel-Wittlich |
OG Steinbach am Glan | VG Oberes Glantal | LK Kusel |
OG Steinwenden | VG Ramstein-Miesenbach | LK Kaiserslautern |
OG Weitersburg | VG Vallendar | LK Mayen-Koblenz |