| Wiederaufbau / LK Mayen-Koblenz

3,16 Mio. Euro für Wiederaufbau des Betriebshofes der Stadt Mayen

Die Wiederaufbaubeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Nicole Steingaß, hat dem Oberbürgermeister der Stadt Mayen (Landkreis Mayen-Koblenz), Dirk Meid, einen Förderbescheid in Höhe von 3,16 Millionen Euro übergeben. Es handelt sich dabei um eine Zuwendung aus dem Sondervermögen Aufbauhilfe 2021.
Staatssekretärin Nicole Steingaß bei der Übergabe des Förderbescheids in Mayen

Die Förderung dient der ersatzweisen Wiederherstellung des Betriebshofes der Stadt Mayen an anderer Stelle im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe. Der bisherige Betriebshof liegt im Überschwemmungsgebiet und war von der Flutkatastrophe im Juli 2021 stark beschädigt worden.

„Die örtlichen Betriebshöfe sind ein unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Infrastruktur. Derartige Einrichtungen müssen nach der Flutkatastrophe wieder in Einsatzbereitschaft versetzt werden. In Mayen ist geplant, den Betriebshof an anderer Stelle zu errichten und dabei eine bestehende Immobilie nachzunutzen. In den Richtlinien für die Aufbauhilfe ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch Ersatzvorhaben wie dieses gefördert werden können. Dass in Mayen auf ein bereits vorhandenes Objekt zurückgegriffen wird, ist besonders nachhaltig und beschleunigt das Vorhaben“, sagte Staatssekretärin Steingaß bei der Übergabe des Förderbescheids. Steingaß hatte den alten Betriebshof der Stadt Mayen bereits im Dezember besichtigt und sich dabei ein Bild von den Schäden gemacht.

Für das Ersatzvorhaben erwirbt die Kommune ein bislang von dem Unternehmen BICMA genutztes Grundstück. Die Förderung aus dem Aufbauhilfefonds von Bund und Ländern in Höhe von 3,16 Millionen Euro umfasst dabei auch die Kosten für den ordnungsgemäßen Rückbau des alten Betriebshofes. Das geförderte Vorhaben ist im Maßnahmenplan des Landkreises Mayen-Koblenz enthalten und wurde durch Innenminister Lewentz bestätigt.

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