| Unwetter

Abwicklung der Hilfen auch aufsuchend vor Ort

Die Unwetter-Katastrophe hat außergewöhnliche Notstände ausgelöst. Im Krisenkabinett hatte die Landesregierung daher Soforthilfen bis zu maximal 3500 Euro pro Haushalt beschlossen, die ohne Bedürftigkeitsprüfung schnellstmöglich über die Kreisverwaltungen ausgezahlt werden.
Luftbild Bad Neuenahr-Ahrweiler
Luftbild Bad Neuenahr-Ahrweiler

„Es ist zentral, dass die von der Katastrophe Betroffenen sehr kurzfristig Geld für das Nötigste haben“, betonte Innenminister Roger Lewentz. Die Abwicklung erfolge daher nicht nur per Online-Formular, sondern auch aufsuchend über die Kommunalverwaltungen. So sollen auch die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, die keinen Zugang zum Internet haben.

Die Auszahlung erfolgt über die Landkreise, in Absprache mit den Verbandsgemeindeverwaltungen und ggf. Ortsverwaltungen. Das gilt auch für die Abwicklung in den weiteren Kreisen und der kreisfreien Stadt Trier.

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