„Es ist zentral, dass die von der Katastrophe Betroffenen sehr kurzfristig Geld für das Nötigste haben“, betonte Innenminister Roger Lewentz. Die Abwicklung erfolge daher nicht nur per Online-Formular, sondern auch aufsuchend über die Kommunalverwaltungen. So sollen auch die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, die keinen Zugang zum Internet haben.
Im Landkreis Ahrweiler wurde die Verwaltung zur Abwicklung der Hilfszahlungen zudem personell durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes aufgestockt. Für Fragen zum Antragsverfahren ist auch eine Hotline (02603/71-1234 oder 02603/71-4321) geschaltet. Ab Freitag, 23. Juli 2021, ist diese von 8 Uhr bis 20 Uhr besetzt. Das gilt auch am Wochenende.
Die Auszahlung erfolgt über die Landkreise, in Absprache mit den Verbandsgemeindeverwaltungen und ggf. Ortsverwaltungen. Das gilt auch für die Abwicklung in den weiteren Kreisen und der kreisfreien Stadt Trier.