| Polizei

Angestoßene erneute Überprüfung hat Aktennachlieferung zur Folge

Mit Einsetzung der von Innenminister Michael Ebling angestoßenen Internen Revision war dem Untersuchungsausschuss angekündigt worden, dass eine erneute Vollständigkeitsprüfung im Bereich der Polizeibehörden und der Polizeiabteilung des Innenministeriums erfolgen soll und etwaige fehlende Akten vorgelegt werden. Entsprechende Akten wurden dem Untersuchungsausschuss nun übermittelt.

Innerhalb der Polizeiabteilung wurden rund 900 Emails des polizeilichen Lagezentrums identifiziert, die auf Basis einer Neubetrachtung als vorlagerelevant eingestuft wurden. 20 Emails betreffen die zweite Phase des Untersuchungsausschusses und damit den 14./15. Juli 2021, die restlichen Emails die dritte Phase bis zum 6. August 2021.

Einer der Gründe hierfür ist, dass die Betrachtung der Daten- und Aktenbestände im Sinne der Transparenz breiter ausgelegt wurde. So wurden nun beispielsweise auch Wetterberichte aus der dritten Phase des Untersuchungsausschusses (16. Juli bis 6. August 2021) vorgelegt, die mehrere Tage nach der Flutnacht aufgenommen wurden. Gemäß der Konkretisierung durch den Ausschuss waren sie als nicht zur unmittelbaren Katastrophenbewältigung zählend eingestuft und ursprünglich aussortiert worden. Rund ein Fünftel der Aktenlieferung vom 23. November besteht aus bloßen Weiterleitungen. Sobald auch nur fraglich war, ob eine Email bereits von anderer Seite dem Untersuchungsausschuss vorliegt, wurde sie trotzdem in die Lieferung einbezogen. In der Nachlieferung kommen jetzt naturgemäß auch Dopplungen vor.

Rund ein Drittel der Aktennachlieferung vom 23. November 2022 besteht aus ergänzender Email-Kommunikation zum Kräftemanagement ab dem 16. Juli 2021. Es handelt sich dabei unter anderem um Zwischenstände zu Vorgängen. Diese Vorgänge waren bereits in Form von rund 600 Seiten fristgerecht ausgeliefert worden und bildeten nach damaliger Auffassung bereits die wesentlichen Inhalte ab.

Die nun erfolgte Aktenlieferung umfasst jedoch auch Informationen, die unstreitig direkt hätten vorgelegt werden müssen. Die Polizeiabteilung hat sämtliche vorhandene Datenbestände nochmals mit den bereits vorgelegten Akten des Innenministeriums abgeglichen. So wurden in dem Zusammenhang auch die von Seiten des Landeskriminalamtes Ende August 2021 sichergestellten Daten des Lagezentrums gegengelegt. Zudem wurden nochmals das Funktionspostfach des Lagezentrums als auch persönliche Postfächer der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft.

Die Interne Revisionsgruppe um Christian Seel hat die Entscheidung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 4. November 2022, die Vernehmung der polizeilichen Zeugen bis zur Vorlage der Akten zurückzustellen, zum Anlass für einen früheren Teilbericht genommen. Die Revisionsgruppe hat prioritär die zweite Phase des Untersuchungsausschusses, also die Flutnacht, in den Blick genommen und kommt mit Stand 23. November unter anderem zu folgenden Feststellungen:

  • Es erfolgte eine Überprüfung unter teilweiser Neubetrachtung der Daten- und Aktenbestände durch die Polizeibehörden, deren Methodik dargelegt wurde und nachvollziehbar erscheint.
  • Durch die teilweise Neubetrachtung wurden Akten identifiziert, die dem Untersuchungsausschuss noch nicht vorlagen und diesem nun über den Ressortbeauftragten zugeleitet wurden.
  • Dass sämtliche Vollständigkeitserklärungen den Hinweis „nach bestem Wissen und Gewissen“ beinhalten, erscheint nachvollziehbar und verständlich mit Blick auf die komplexen Datenbestände und herausfordernde Transferleistungen von Daten aus den polizeilichen Systemen sowie dem Umstand, dass in der Bewältigung der Einsatzlage Daten ohne Vorsatz falsch abgelegt werden oder verloren gehen können. Es kann letztlich nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Daten gibt, die nicht gefunden wurden. Dies zeigt auch die erneute Nachlieferung an den Untersuchungsausschuss und ist nicht zu beanstanden.

Im Teilbericht kommt die Revisionsgruppe daher zu dem Ergebnis, dass eine vorsätzliche Nichtvorlage von Akten oder Daten nicht erkennbar ist sowie die abgegebenen Vollständigkeitserklärungen nicht zu beanstanden sind. Demnach bieten die Methoden, die seitens der vorlagepflichtigen Stellen im Rahmen der erneuten Überprüfung angewandt wurden, ein verlässliches Maß an Sicherheit zur Vollständigkeit der vorgelegten Akten- und Datenbestände in Bezug auf die derzeit bestehende Vorlageverpflichtung. Die weitere Darstellung bleibe dem Abschlussbericht vorbehalten, schließt der Teilbericht.

Nachdem im September bekannt wurde, dass vorlagepflichtige Polizei-Akten dem Untersuchungsausschuss nicht vorgelegt worden waren, waren die Zuständigen in den betroffenen Polizeipräsidien und der Polizeiabteilung des Innenministeriums bereits von der Hausspitze angewiesen worden, ihre Aktenbestände erneut auf Vollständigkeit zu prüfen. Am 4. November 2022 wurden sie durch den Ressortbeauftragten des Innenministeriums final aufgefordert, den Überprüfungsprozess schnellstmöglich abzuschließen, fehlende Akten sowie Akten für den ergänzenden Aktenbeiziehungsbeschluss vom 14. Oktober 2022 zu übermitteln und schließlich mit Blick auf die zusätzliche Prüfung erneut die Vollständigkeit der Aktenbestände zu erklären.

Erneute Vollständigkeitserklärungen liegen inzwischen von allen nachgeordneten Behörden im Geschäftsbereich des Innenministeriums und von allen Abteilungen des Ministeriums vor. Die Abteilung 6 des Ministeriums hat in diesem Zusammenhang ergänzend zwei Videos vom 23. Juli 2021 übermittelt, die dem Untersuchungsausschuss bislang in Form von Screenshots vorlagen, sowie ergänzend eine Präsentation zu einem Abschlussbericht, der dem Untersuchungsausschuss ebenfalls bereits vorlag. Zudem wurden vom Polizeipräsidium Trier sechs Vorgänge aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem übermittelt.

Parallel zu den Vollständigkeitsabfragen durch den Ressortbeauftragten hat die Revisionsgruppe sowohl in einem Schreiben als auch in einer Grundsatzbesprechung mit dem Inspekteur der Polizei und damit dem obersten Polizisten des Landes sowie den betroffenen Behördenleitern den Sachstand ausführlich erläutert. Die eindringlichen Hinweise setzten auf die Anweisung vom September auf und hatten nun die Nachlieferung der rund 900 Emails des polizeilichen Lagezentrums zum Ergebnis.

Darüber hinaus ist dem Untersuchungsausschuss die abschließende zweite Teillieferung zum ergänzenden und damit neuen Aktenbeiziehungsbeschluss vom 14. Oktober 2022 übermittelt worden. Sie enthält Akten des Polizeipräsidiums Koblenz und des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik. Zwei Dokumente des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik zählen zur Nachlieferung. Die übrigen Unterlagen wurden erstmalig angefordert und an den Untersuchungsausschuss geliefert. Eine Frist war nicht gesetzt worden, vielmehr wurde um „schnellstmögliche“ Zulieferung gebeten.

Teilen

Zurück