Mit diesem Fördervolumen konnten landesweit 45 Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen an Feuerwehrhäusern, einschließlich energieeffizienter Sanierungsvorhaben sowie 57 Beschaffungsvorhaben von Feuerwehrfahrzeugen gefördert werden. Daneben erhielten die kreisfreien Städte und die Landkreise zur Verteilung an die kreisangehörigen kommunalen Aufgabenträger rund zwei Millionen Euro als jährliche Pauschalförderung für die Beschaffung von kleinen Feuerwehrfahrzeugen sowie technischer Ausstattungen.
Wird im Normalförderprogramm grundsätzlich in der Reihenfolge des Antragseingangs die Bewilligung ausgesprochen, legte die Landesregierung im Konjunkturpaket II Sonderförderprogramm großen Wert auf eine weitestgehend landesweite Streuung der Mittel. Dies konnte im Feuerwehrbereich dergestalt gewährleistet werden, dass alle kreisfreien Städte und alle Landkreise, aus denen dem Innenministerium entsprechende Anträge zugingen, mit mindestens einem Vorhaben berücksichtigt wurden. „Es freut mich sehr, dass dieses erklärte Ziel der Landesregierung im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes erreicht werden konnte“, so Bruch.
Zum diesjährigen Fördervolumen seien Aussagen frühestens Ende Mai möglich, wenn die voraussichtlichen Einnahmen aus dem Feuerschutzsteueraufkommen bekannt sind, ergänzte der Minister.