Dem vorausgegangen war ein Hilfeleistungsersuchen an die Bundesregierung. Wie bei allen internationalen Katastrophenlagen ist die Auslandshilfe der Bundesrepublik Deutschland klar strukturiert und folgt dem gleichen Muster: Die ausländische Regierung stellt ein Hilfeleistungsersuchen entweder bilateral an die Bundesregierung oder multilateral an die EU (Monitoring and Information Center). Der Bund leitet dieses Ersuchen über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) erforderlichenfalls an die Länder weiter, wenn Hilfe durch in den Ländern vorhandene Einrichtungen notwendig ist (beispielsweise Feuerwehr-Rettungseinheiten Ortungstechnik). Parallel dazu werden die nicht-staatlichen Hilfsorganisationen von der Bundesregierung um Hilfe ersucht (z.B. DRK, MHD, ASB, JUH). In der Praxis bedeutet dies, dass das Auswärtige Amt das Ersuchen an das Bundesinnenministerium weiterleitet. Dann wird in der THW-Leitung über die Hilfe im Einzelnen entschieden, eventuell auch durch Entsendung eines Erkundungsteams vor Ort.
„Atomenergie bleibt bei allen Sicherheitsvorkehrungen unbeherrschbar. Wo wir für Rheinland-Pfalz Vorkehrungen treffen konnten, haben wir dies getan“, so Bruch. Der im Jahr 2001 von der Landesregierung eingesetzte interministerielle Krisenstab habe mittlerweile eine Vielzahl von planmäßigen und lagebedingten Sitzungen im Rahmen ungewöhnlicher Ereignisse absolviert. „Regelmäßige Übungen vor Ort und die Sicherstellung einer qualitativen Ausbildung sowie die gute Ausrüstung sind für den Ernstfall von enormer Bedeutung“, sagte der Minister. Zudem würden die Notfallpläne ständig überprüft und fortgeschrieben. Auch die aktuellen Ereignisse in Japan würden für die Zukunft soweit wie möglich berücksichtigt werden.