„Die Bundesregierung hat keine konkreten Handlungsalternativen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unbefugten fotografischen und filmischen Aufzeichnungen von Straßenzügen, Gebäudeansichten und Ähnlichem aufgezeigt, obwohl die Problematik im Zusammenhang mit Online-Kartendiensten bereits seit 2008 bekannt ist“, kritisiert der rheinland-pfälzische Innenminister. Demgegenüber schaffe die Gesetzesvorlage des Bundesrates eine einheitliche, bundesweit anwendbare und rechtsklare Rechtsgrundlage für ein Einschreiten der Datenschutzaufsichtsbehörden gegen Online-Dienste wie Sightwalk oder Google Street View.
Der Gesetzentwurf räumt Eigentümern, Mietern, Fahrzeughaltern und sonstigen Betroffenen ein Widerspruchsrecht ein, auf das vor Durchführung der Kamerafahrten und vor Einstellung der Panoramaaufnahmen ins Internet hinzuweisen ist. „Die Arbeit der Medien wird hierdurch nicht beeinträchtigt“, betont Bruch. Fernsehaufnahmen etwa im Rahmen von Rosenmontagszügen in Köln oder Mainz würden entgegen den Befürchtungen des Bundesinnenministers auch weiterhin möglich sein. Fotografische und filmische Aufnahmen, die im Einzelfall für private, journalistische oder geschäftliche Zwecke erstellt und gegebenenfalls anschließend über das Internet Dritten zugänglich gemacht werden, fielen nicht in den Anwendungsbereich der Neuregelung. „Dies geht ausdrücklich aus der Begründung des Gesetzentwurfs hervor“, so Bruch.
„Die aktuellen Datenschutzbestimmungen reichen nicht aus, um einen effektiven Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen sicher zu stellen. Im Gegensatz zur Bundesregierung hat der Bundesrat rechtzeitig seine Vorstellungen konkretisiert und umgesetzt“, so der Innenminister.