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Bruch: Einrichtung der Integrierten Leitstelle Koblenz kann beginnen

„Wir haben im Jahr 2001 begonnen, landesweit Integrierte Leitstellen als Meldeköpfe für alle nicht-polizeilichen Hilfeersuchen einzurichten. Mittlerweile sind die Integrierten Leitstellen in Trier, Kaiserslautern, Bad Kreuznach und Montabaur in Betrieb. Die Integrierte Leitstelle Landau befindet sich zurzeit im Bau und soll im Jahr 2009 ihren Betrieb aufnehmen. Somit steht noch die Errichtung der Integrierten Leitstellen Koblenz, Ludwigshafen und Mainz aus. Das Land hat im Doppelhaushalt 2009/2010 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um die Einrichtung der noch ausstehenden Integrierten Leitstellen zu beschleunigen. Somit kann jetzt die Errichtung der Integrierten Leitstelle Koblenz vorangetrieben werden.“ Dies teilte Innenminister Karl Peter Bruch mit. Für die Integrierte Leitstelle in Koblenz stelle das Land insgesamt 1,5 Millionen Euro zu Verfügung, so der Minister weiter.

Die zukünftige Integrierte Leitstelle Koblenz mit Sitz bei der Feuerwehr Koblenz wird zuständig sein für die Alarmierung und Führungsunterstützung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst für die Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz und das Stadtgebiet Koblenz. Die 2004 in Koblenz neu errichtete Feuerwehr-Leitstelle wurde bereits damals vom Raumangebot grundsätzlich so großzügig entworfen und gemessen, dass die Rettungsleitstelle Mayen ohne nennenswerten Aufwand in die vorhandene Bausubstanz integriert werden kann. Die vorhandenen technischen Einrichtungen sind jetzt zum Betrieb einer Integrierten Leitstelle so zu erweitern, dass die Integrierte Leitstelle Koblenz möglichst bald in Betrieb gehen kann. Die dafür erforderlichen organisatorischen Planungsmaßnahmen zur Vereinheitlichung der örtlichen Ausrückeordnung können begonnen werden, damit die Integrierte Leitstelle Koblenz zeitgleich mit der Einführung des Digitalen Sprech- und Datenfunks im nördlichen Bereich von Rheinland-Pfalz ihren Betrieb aufnehmen kann.
 
Hintergrund
 
Mit der Novellierung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz) sowie des Landesgesetzes über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsdienstgesetz) im Jahr 2005 wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung von Integrierten Leitstellen in Rheinland-Pfalz geschaffen.

Einer der wesentlichen Aufgaben der Integrierten Leitstellen sind die Alarmierung und die Führungsunterstützung. Die Integrierte Leitstelle ist als rückwärtige Führungseinrichtung ständig mit hauptberuflichen beziehungsweise hauptamtlichen Disponenten besetzt, die sich als erfahrene Rettungsassistenten oder als Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes für diese Aufgaben qualifiziert haben. Sie nehmen Notrufe und Alarmmeldungen entgegen und alarmieren die Einheiten der Feuerwehren, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes gemäß den örtlichen Alarm- und Ausrückeordnungen. Gemeinsam mit den Feuerwehreinsatzzentralen in den Verbandsgemeinden unterstützen sie auch die Einsatzleiter bei ihrer verantwortungsvollen Führungstätigkeit an der Einsatzstelle.

Im Einzelnen nimmt die Integrierte Leitstelle bei der Gefahrenabwehr insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Sie bildet den Meldekopf für Brandmeldeanlagen und für den europäischen Notruf 112.
  • Sie ist Alarmierungsstelle für die örtlichen, überörtlichen und zentralen Einheiten und Einrichtungen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes sowie des Sanitäts-, Betreuungs- und Versorgungsdienstes und übernimmt dabei die Erst und Nachalarmierungen.
  • Sie ist für die Notfallrettung und den Krankentransport eine Führungseinrichtung.
  • Daneben überwacht sie die Funkkanäle des Brand- und Katastrophenschutzes.
  • Integrierte Leitstellen können und sollen darüber hinaus auch Aufgaben des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes übernehmen.

Integrierte Leitstellen übernehmen also örtliche, überörtliche und gegebenenfalls auch zentrale Aufgaben der Gefahrenabwehr im Brand- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst, weshalb die entsprechenden Aufgabenträger – das sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land sowie die Krankenkassen – die jeweiligen Leitstellenkosten gemeinsam tragen.

Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, dass die Integrierten Leitstellen an Standorten mit Berufsfeuerwehren in den dortigen Feuerwehrleitstellen eingerichtet werden. Durch die Fusion von Rettungs- mit Feuerwehrleitstellen entstehen Synergie-Effekte, die zu einer Effektivitäts- und Effizienzsteigerung führen.

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