| Mittelrheinbrücke

Bruch/ Hering: Bürgerbeteiligung vor Raumordnungsverfahren auf den Weg bringen

Die Vorbereitungen des Raumordnungsverfahrens für den Bau der Mittelrheinbrücke schreiten voran. „Vor dem Hintergrund der positiven Entscheidung des Welterbe-Komitees anlässlich seiner 34. Sitzung in Brasilia kann nunmehr mit der konkreten Planung einer Rheinbrücke zwischen St. Goar und St. Goarshausen begonnen werden. Die Brücke wird aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung als Kreisstraße eingestuft werden“, teilten Innenminister Karl Peter Bruch und Verkehrsminister Hendrik Hering den beiden zuständigen Landräten Günter Kern (Rhein-Lahn-Kreis) und Bertram Fleck (Rhein-Hunsrück-Kreis) in einem Brief mit. Zuständig für das Raumordnungsverfahren ist die oberste Landesplanungsbehörde im Ministerium des Innern und für Sport, die sich hinsichtlich der weiteren Durchführung des Verfahrens der oberen Landesplanungsbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord bedienen wird. Der Bau der Brücke soll vom Land höchstmöglich gefördert werden.

„Im Zusammenhang mit der geplanten Brücke bitten wir darum, noch vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens in ein Verfahren zur Bürgerbeteiligung einzutreten. Dazu sollten, ähnlich wie bei der Kommunal- und Verwaltungsreform, beide Landkreise ein Büro für Projektkommunikation beauftragen, das ein solches Beteiligungsverfahren als Modellprojekt für Rheinland-Pfalz durchführen kann. Auch sollte dieses Modellvorhaben „Bürgerbeteiligung Rheinbrücke" wegen der weitreichenden Bedeutung wissenschaftlich begleitet werden“, sagten beide Minister. Für das gesamte Modellvorhaben der Bürgerbeteiligung stelle das Ministerium des Innern und für Sport vorerst 150.000 Euro bereit. Der Eigenanteil beider Landkreise sollte insgesamt 10.000 Euro betragen.

In einem ersten Abstimmungsgespräch zwischen der obersten und der oberen Landesplanungshörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem Landesbetrieb Mobilität sowie Vertretern der durch den Brückenbau berührten Fachstellen wurde eine Zusammenstellung der bereits vorhandenen Gutachten und Unterlagen vorgenommen und der Ergänzungs- bzw. Aktualisierungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf den Architektenentwurf einer Brücke zwischen Wellmich und Fellen, definiert. Hinsichtlich des Zeitbedarfs für die Erarbeitung der Gutachten wiesen Bruch und Hering darauf hin, dass die Umweltverträglichkeitsstudie über die Gesamtdauer einer Vegetationsperiode zu erstellen sei und der Frühjahrsaspekt 2011 noch erfasst werden sollte. Daher seien nun die Kreisgremien am Zug, um die erforderlichen Beschlüsse herbeizuführen. Danach könne der Landesbetrieb Mobilität seinerseits die Aufträge zur Aktualisierung und Neuerstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren vergeben.

„Wir gehen weiter davon aus, dass bei zügiger Umsetzung der vorstehend aufgelisteten Maßnahmen der raumordnerische Entscheid zur geplanten Rheinbrücke in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 vorliegen wird“, sagten Karl Peter Bruch und Hendrik Hering.

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