| Mitbestimmung/ Landespersonalvertretungsgesetz

Bruch: Landesregierung stärkt Rechte der Personalvertretungen

Der Ministerrat hat heute den von Innenminister Karl Peter Bruch vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes beschlossen. „Die Landesregierung stärkt mit dem Gesetz die Rechte der Personalvertretungen. Es wurde eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen der Verbände berücksichtigt. Der Gesetzentwurf wird nunmehr in den Landtag zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht“, sagte der Innenminister.

„Das zentrale Element der Beteiligung, die Mitbestimmung, bei der Maßnahmen der Dienststelle nur mit Zustimmung der Personalvertretung getroffen werden können und im Falle der Nichteinigung eine paritätisch besetzte Einigungsstelle mit einer oder einem unparteiischen Vorsitzenden entscheidet, wird gestärkt“, betonte der Minister. So würden als neue Mitbestimmungstatbestände bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgenommen:

  • in Abgrenzung zur Übertragung einer anderen Tätigkeit von mehr als zwei Monaten die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit für eine Dauer von mehr als zwei Monaten,
  • angesichts der Änderung des Tarifrechts das Versehen einer Nebentätigkeit mit Auflagen,
  • die Erteilung mündlicher Abmahnungen - neben der bereits mitbestimmungspflichtigen schriftlichen Abmahnung -, soweit die oder der Beschäftigte die Mitbestimmung beantragt, und
  • die Durchführung der Berufsbildung (Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung).

Im Hinblick auf die tarifvertraglich weiterhin bestehende Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten erhalte das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) eine Sonderregelung.

Bei den Beamtinnen und Beamten werde die Ablehnung eines Antrags auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit und die Aufstellung von Grundsätzen über die Durchführung von Stellenausschreibungen einschließlich Inhalt, Ort und Dauer der Mitbestimmung unterworfen.

Die Mitbestimmung bei den organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten werde aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden, soweit sie vorauszusehen sind, und um die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ergänzt.

„Auch das so genannte Initiativrecht, das der Personalvertretung die Möglichkeit gibt, selbst Maßnahmen bei der Dienststelle zu beantragen, bei deren Ablehnung die Einigungsstelle entscheidet, wird erweitert und erstreckt sich erstmals auf Angelegenheiten des organisatorischen und wirtschaftlichen Bereichs“, betonte der Minister. Daneben werde auch zum ersten Mal den Personalräten der im Wettbewerb mit Privatunternehmen stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie etwa der Sparkassen, in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, in denen bisher die Mitbestimmung ausgeschlossen war, die Mitwirkung eingeräumt. „Damit entscheidet bei Einwendungen des Personalrats nicht mehr die Dienststellenleitung, sondern bei Sparkassen der Verwaltungsrat als oberste Dienstbehörde“, unterstrich Bruch.

Die Überwachungsaufgaben der Personalvertretungen würden darüber hinaus durch die Übernahme der Benachteiligungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in die Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen gestärkt. Zusätzlich würden die allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung angesichts der demografischen Entwicklung der Bevölkerung um die Pflege von Angehörigen erweitert. „Damit wird ein Beitrag zur Familienfreundlichkeit geleistet“, führte der Innenminister weiter aus.

Im Schulbereich werde der Rhythmus für die Besprechungen zwischen den Stufenvertretungen und der Dienststellenleitung von mindestens einmal im Jahr auf mindestens einmal im Halbjahr verkürzt. „So wird die Kommunikation zwischen beiden Partnern vertieft und das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit gestärkt“, erklärte Bruch.

Der Personalrat sei künftig in der Lage, seine Mitteilungen nicht nur am „Schwarzen Brett“, sondern auch in einem von der Dienststelle bereits eingerichteten Intranet veröffentlichen zu lassen. Auch werde durch eine Änderung der Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz die Aufwandsentschädigung für freigestellte Personalratsmitglieder geringfügig erhöht.

Für die Rechtsstreitigkeiten nach dem Landespersonalvertretungsgesetz werde das Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung durch das Beschlussverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ersetzt. „Dies erleichtert die Rechtsmitteleinlegung und somit den Rechtsschutz der Personalvertretungen“, so der Minister.

Künftig könnten Auszubildende ohne Altersgrenze (derzeit Vollendung des 25. Lebensjahres) Jugend- und Auszubildendenvertretungen wählen oder in einem solchen Gremium mitarbeiten. Damit werde dem geänderten Bildungsverhalten mit mehreren Berufsqualifizierungen und einer daraus resultierenden längeren Ausbildungsphase Rechnung getragen. Ferner werde die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretungen von drei auf zwei Jahre verkürzt. „Damit wird angesichts der in der Regel dreijährigen Ausbildungszeit die Bereitschaft der Auszubildenden, sich für die Personalvertretungsarbeit zu engagieren, erhöht“, verdeutlicht der Minister. Außerdem könne sich die Jugend- und Auszubildendenvertretung künftig auch mit Fragen der Übernahme der Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis befassen.

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