| Verkehrssicherheit

Bruch: Mainz ab März 2011 für Geschwindigkeitsüberwachung zuständig

„Die Stadt Mainz ist ab dem 1. März 2011 für die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung zuständig. Dem Antrag der Verwaltung wurde stattgegeben“, sagte Innenminister Karl Peter Bruch. Die Aufgabenübertragung an kommunale Gebietskörperschaften stehe unter dem Vorbehalt, dass die Geschwindigkeitsüberwachung sachgerecht im Interesse der Verbesserung der Verkehrssicherheit wahrgenommen wird. Auch die Stadt Mainz werde daher ihre Kontrollen dort konzentrieren, wo Unfallhäufungs- und Gefahrenstellen dies erforderten, sagte Bruch.

„Auch besonders schutzwürdige Bereiche wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Seniorenheime oder verkehrsberuhigte und geschwindigkeitsreduzierte Zonen werden sicher Schwerpunkte der Kontrolltätigkeit sein. Die Einsatzkonzeption ist mit dem Polizeipräsidium abzustimmen“, sagte der Minister. Vor diesem Hintergrund seien Verkehrsüberwachungsmaßnahmen von Kommunalbehörden, die nicht der Verkehrssicherheit dienen, sondern einem rein fiskalischen Interesse Rechnung tragen, auszuschließen. „Dem Vorwurf einer „Abzocke" der Verkehrsteilnehmer wird so entgegengetreten“, so Karl Peter Bruch. Vielmehr sei es mit der Übertragung der Geschwindigkeitsüberwachung an die Stadt Mainz möglich, die polizeiliche Kontrolltätigkeit dort zu konzentrieren, wo dies zur Reduzierung der Anzahl schwerer Unfälle in erhöhtem Maße notwendig sei, beispielsweise auf Bundesautobahnen oder sonstigen Außerortsstraßen.

In Rheinland-Pfalz haben Kommunalbehörden erstmals ab 1. April 1995 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Derzeit haben in Rheinland-Pfalz vier kreisfreie Städte (Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein und Worms), zwei große kreisangehörige Städte (Idar-Oberstein und Ingelheim am Rhein), zwei verbandsfreie Gemeinden (Boppard und Osthofen) sowie 13 Verbandsgemeinden (Bruchmühlbach-Miesau, Diez, Eich, Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Kirchen (Sieg), Maifeld, Montabaur, Otterbach, Pellenz, Ramstein-Miesenbach, Weilerbach und Weißenthurm) die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs innerhalb geschlossener Ortschaften.

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