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Bruch: Polizei hat erstmals Personenspürhunde ausgebildet

Innenminister Karl Peter Bruch stellte heute drei spezielle Diensthunde, so genannte „Personenspürhunde“, der Polizei Rheinland-Pfalz offiziell vor. Erstmals seit Bestehen des Diensthundewesens hat die Polizei Rheinland-Pfalz so genannte Personenspürhunde (PSH) ausgebildet. Dafür wurden drei Welpen der Rasse „Bayerischer Gebirgsschweißhund“ aus verschiedenen Zuchten angekauft.

„Die Hunde sind in der Lage, der Geruchsspur eines Menschen auch über weite Entfernungen zu folgen. Da die Zahl der vermissten und oft hilflosen Personen, in vielen Fällen demente Senioren oder kleine Kinder, ständig zunimmt, haben wir nun größere Chance, die Menschen schnell zu finden“, so der Minister.

Denn für die Suche in Siedlungsgebieten mit versiegelten Böden (Pflaster, Asphalt) seien die herkömmlichen Schutz- und Fährtenhunde (SFH) der Polizei nicht geeignet. Sie brauchen dafür biologisch „lebendige“ Böden (Wiese, Wald). „Die Suche nach vermissten Personen sowie nach flüchtigen Straftätern erstreckt sich allerdings häufig auf Siedlungsgebiete mit versiegelten Böden“, erklärte Bruch. Bisher sei die Polizei auf Personenspürhunde privater Halter oder gemeinnütziger Organisationen (z.B. Rettungshundestaffeln) angewiesen. „Das kam für die Verfolgung von Straftätern aber nicht in Frage. Die Hunde waren natürlich nicht uneingeschränkt ad hoc verfügbar und mussten teils über weite Strecken herangeführt werden. Hier mussten wir eine bessere Lösung finden“, sagte Bruch.

Im August 2007 wurde der Auftrag an die Diensthundeausbildungsstelle in Enkenbach erteilt, zunächst drei Personenspürhunde für die Polizei auszubilden. Die Ausbildung wurde auf zwei Jahre veranschlagt und als Pilotprojekt angelegt. Für die Hunde benannten die Polizeipräsidien Mainz, Koblenz und Trier erfahrene Diensthundeführer. Diese führen den Personenspürhund seither als „Zweithund“ neben ihrem regulären Diensthund.

Nach Abschluss der zweijährigen Grundausbildung und erfolgreicher Prüfung der Personenspürhunde befinden sie sich nun in der Einsatz-Gewöhnungsphase. Während dieser mehrmonatigen Phase werden die drei Teams nach Möglichkeit noch gemeinsam in den Einsatz geführt, um sich bei Bedarf gegenseitig zu ergänzen. Die Anforderungen nehmen von Einsatz zu Einsatz zu. Der Erfahrungsschatz und die Sicherheit der Hunde in der Aufgabenerfüllung werden kontinuierlich auf- und ausgebaut. Erste Einsatzerfolge konnten bereits erzielt werden. 

Im Unterschied zu den herkömmlichen Schutz- und Fährtenhunden der Polizei gelten für die Personenspürhunde völlig andere Einsatz-Kriterien:

  • Für den Einsatz des Personenspürhundes muss der letzte Aufenthaltsort des Gesuchten bekannt sein.
  • Der Personenspürhund benötigt einen Identifikations-Gegenstand, um den Geruch der gesuchten Person aufnehmen zu können.
  • Die Spur sollte nicht zu frisch, sondern bereits mehrere Stunden alt sein (optimal: ab 6 Stunden).
  • Die Bodenbeschaffenheit ist für die erfolgreiche Verfolgung der Spur ohne Bedeutung.
  • Die Spur kann durchaus mehrere Tage, unter günstigen Umständen sogar 2 bis 3 Wochen alt sein.
  • Der Personenspürhund folgt der Geruchsspur, die nicht zugleich die Laufspur des Gesuchten sein muss.
  • Der Personenspürhund zeigt zurückgelassene Gegenstände des Gesuchten nicht an.
  • Der Personenspürhund arbeitet immer auf die gesuchte Person zu, nie in Gegenrichtung.

Der Erfolg der Suche ist unter anderem von Witterungseinflüssen abhängig. Der Personenspürhund erhält keine Ausbildung zum Schutzhund; er ist für eine Konfrontation mit einem Störer oder Straftäter nicht geeignet. „Die Ausbildung der ersten Personenspürhunde der Polizei Rheinland-Pfalz war als Pilotprojekt angelegt. Über die Fortsetzung entscheiden im Wesentlichen die im Einsatz gewonnenen Erfahrungen. Sollten diese positiv sein, können im zweiten Schritt auch die Polizeipräsidien Rheinpfalz und Westpfalz mit Personenspürhunden ausgestattet werden“, stellte der Minister in Aussicht.

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