„Die aktuellen Datenschutzbestimmungen reichen nicht aus, um einen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten. Deshalb sollen besondere bereichsspezifische Datenschutzregelungen in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden“, sagte der Innenminister. Soweit die Voraussetzungen für die Aufnahmen erfüllt sind, muss laut dem Gesetzentwurf sichergestellt werden, dass Personen und Fahrzeugkennzeichen nicht identifizierbar sind. Sonstige personenbezogene Daten sollten nur dann genutzt werden dürfen, wenn nicht Hauseigentümer, Mieter oder sonstige Betroffene widersprochen haben. Auf das Widerspruchsrecht müsse zwei Mal hingewiesen werden. Wer Widerspruch eingelegt habe, solle einen Anspruch darauf haben, dass ihm innerhalb von zwei Wochen der Eingang des Widerspruchs bestätigt und mitgeteilt wird, bis zu welchem Zeitpunkt die Anonymisierung oder Löschung seiner Daten erfolgt. Ferner habe der Verantwortliche die Aufnahmen mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Datenerhebung der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen sollen Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängt werden können.
Online-Dienste wie „Google Street View“ sind vermehrt in die Kritik geraten, weil sie ganze Straßenzüge filmisch oder fotografisch erfassen lassen, wobei unter anderem auch Details von Privatgebäuden und Menschen dargestellt werden. Diese sind geeignet, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu beeinträchtigen und insoweit schutzwürdige Interessen der Betroffenen zu verletzten.