| Flüchtlinge/Iran

Bruch setzt sich für bundesweiten Abschiebestopp ein

Innenminister Karl Peter Bruch zeigt sich besorgt über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran. Nach den Präsidentschaftswahlen am 12. Juni 2009 ist es im Iran zu größeren Protestkundgebungen von Anhängern der Opposition gekommen, die dem Regime Unregelmäßigkeiten und Wahlbetrug vorwerfen. Die Demonstrationen sind vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst worden, die zahlreiche Todesopfer gefordert hat. Zu Verhaftungen sowie Übergriffen von Polizei und paramilitärischen Milizen, auch auf Unbeteiligte, ist es gekommen, Schusswaffen wurden ebenso eingesetzt. In Teheran und anderen Städten ist weiterhin eine massive Präsenz der Sicherheitskräfte zu beobachten.

„Die veränderte Situation im Iran macht eine Neubewertung der asyl- und abschiebungsrelevanten Situation erforderlich“, ist Bruch der Auffassung. Die Ausländerbehörden des Landes seien deshalb bereits angewiesen worden, ausreisepflichtigen iranischen Staatsangehörigen vor der Durchführung einer zwangsweisen Rückführung zunächst die Gelegenheit zu geben, ein Asyl- oder Asylfolgeverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchzuführen. „Dadurch ist sichergestellt, dass aktuell keine Rückführungen in den Iran erfolgen werden. Unabhängig davon dürfen nach der bestehenden Erlasslage in Rheinland-Pfalz auch bis auf Weiteres zwangsweise Rückführungen in den Iran nur mit meiner Zustimmung erfolgen“, erklärte der Minister weiter. „Wir werden keine Menschen in den Iran zurück schicken, die dort der Gefahr einer politischen oder sonstigen flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgung ausgesetzt sind“, versicherte der Innenminister. Rheinland-Pfalz werde die Situation ausreisepflichtiger iranischer Staatsangehöriger auf der nächsten Innenministerkonferenz zur Sprache bringen, um eine möglichst bundesweite Vorgehensweise zu erreichen. Hierzu gehöre auch die Prüfung eines bundesweiten Abschiebestopps. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier ist in diesem Zusammenhang von rheinland-pfälzischer Seite gebeten worden, einen aktuellen Lagebericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Situation zu erstellen. 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewährte in diesem Jahr in über 50 v.H. der entschiedenen Fälle iranischer Asylbewerber die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. es wurde vorübergehender Schutz nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes gewährt. Einer flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgung sind im Iran aktuell nicht nur Regimegegner, sondern in immer stärkerem Maße religiöse Minderheiten, vor allem aber auch Christen, ausgesetzt, die geschützt werden müssen. Gegenwärtig halten sich in Rheinland-Pfalz ca. 200 ausreisepflichtige iranische Staatsangehörige auf, die sich im Besitz einer Duldung befinden. Weitere ca. 90 Personen befinden sich im laufenden Asylverfahren und sind im Besitz einer Aufenthaltsgestattung.

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