Bezüglich der Halle in Haardt legte der Oberbürgermeister dar, dass sie für Haardt neben der Vereinssportnutzung ebenso für den Schulsport und als Veranstaltungshalle für den Ort von großer Wichtigkeit sei. „Grundsätzlich schließe ich mich dieser Sichtweise an und stehe deshalb dem Vorhaben positiv gegenüber“, sagte dazu Minister Bruch. Das Problem liege jedoch in der angespannten Haushaltslage der Stadt. Für die kommunalaufsichtliche Genehmigung der Maßnahme sind die Maßgaben des Landesfinanzausgleichsgesetzes zu beachten, es müssen dringende Gründe des Gemeinwohls vorliegen. „Ich habe deshalb den Oberbürgermeister gebeten, diese Gründe schriftlich vorzulegen, sodass wir das dazu notwendige Verfahren zur Erlangung der Ausnahmegenehmigung beim Finanzministerium betreiben können“, so Bruch.
Ein ähnliches Problem besteht bezüglich des Vorhabens, die alte Sportanlage in Lachen-Speyerdorf zur verlagern, um wertvolle städtebauliche Flächen zwischen Lachen und Speyerdorf erschließen zu können. „Diese Maßnahme ist in meinen Augen sinnvoll und notwendig für die weitere Entwicklung der Ortsteile und damit der ganzen Stadt“, sagte dazu der Innenminister. Die zu erwartenden Erlöse durch den Verkauf von Bauplätzen werden jedoch nicht die Investition für die Errichtung der neuen Sportanlagen der Vereine decken. Deshalb müsste die Stadt diese Finanzierungslücke übernehmen. Hierfür ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung nötig. „Ich habe Oberbürgermeister Löffler gebeten, mir auch hierfür die dringenden Gründe für die Maßnahme und die vorgesehene Finanzierung schriftlich darzulegen, sodass ich mit dem für diese Genehmigung zuständigen Präsidenten der ADD rasch das Gespräch suchen kann“, so Innenminister Bruch.
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Sportstätten/ Kommunales