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Bruch sieht Vorschlag seines Kollegen Schünemann skeptisch

Zu dem vom niedersächsischen Innenminister Schünemann heute vorgestellten Gutachten über die Möglichkeit, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, äußert sich der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch in einer ersten Bewertung skeptisch.

„Das Gutachten liegt mir erst seit gestern vor. Ich werde es sorgfältig prüfen lassen. Die Chancengleichheit der politischen Parteien ist ein elementarer Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie. Ein Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verstieße in meinen Augen zum einen gegen diesen Grundsatz, zum anderen gegen das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts. Das Parteienprivileg gebietet es aber meines Erachtens, dass eine Partei erst dann wegen ihrer inhaltlichen Ausrichtung gegenüber anderen Parteien ungleich behandelt werden darf, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

Die Eingriffsschwelle ist sehr bewusst so robust formuliert. Der heute vorgestellte Vorschlag käme einer Absenkung dieser Schwelle auf Umwegen gleich. Ich bezweifle, dass dies im Sinne des Verfassungstextes ist. Schließlich reden wir überhaupt über das Thema, weil es um den Schutz unserer Verfassung geht. Ich hielte es für sinnvoller, die demokratischen Kräfte zu sammeln und ein richtiges Parteienverbot anzustreben – also: ganz oder gar nicht“.

 

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