| Änderung des Strafgesetzbuches

Bruch und Bamberger: Erhöhung des Strafmaßes für tätliche Übergriffe schützt Sicherheits- und Rettungskräfte

„Wir kommen der Fürsorgepflicht für unsere Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte konsequent nach. Deshalb wollen wir die Einsatzkräfte im Dienst am Menschen unter noch besseren strafrechtlichen Schutz stellen“, erklärten Innenminister Karl Peter Bruch und Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger. Der zunehmenden Intensität der Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten im Einsatz müsse entschieden begegnet werden. Da auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte immer häufiger Ziel von Behinderungen und tätlichen Angriffen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit würden, bestünde unabhängig von bereits vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten die Notwendigkeit, auch jene Einsatzkräfte besser zu schützen, so die Minister.

Hintergrund sind Initiativen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches im Bundesrat morgen in Berlin zur Verschärfung von Strafvorschriften, die den Schutz von Polizeibeamten verbessern. Innenminister Bruch und Justizminister Bamberger halten diese Initiativen für unterstützenswert.

„Wir alle wollen und sind angewiesen auf schnelle und wirkungsvolle Hilfe in Unglücks- und Gefahrenfällen. Sicherheits- und Rettungskräfte in Hilfseinsätzen zu behindern und zu attackieren, ist kein Bagatelldelikt. Wir müssen dafür sorgen, dass alle, die für die Sicherheit und öffentliche Ordnung einstehen, in Zukunft noch besser geschützt werden“, sagten Bruch und Bamberger. Daher soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge getragen werden, dass auch die Hilfskräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste besonders in den Anwendungsbereich des Strafgesetzbuches einbezogen werden.

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