Mit weiteren negativen Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen sei durch die unverantwortliche Steuerpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung zu rechnen. „Allein schon das Wachstumsbeschleunigungsgesetz führt zu dauerhaften Mindereinnahmen von gut 120 Millionen Euro für den Landeshaushalt, die kommunale Ebene wird mit 60 Millionen Euro jährlich belasten!“
„Ich habe mich bereits mehrfach unmissverständlich gegen derartige Steuersenkungspläne ausgesprochen, da sie für den Einzelnen wahrscheinlich wenig Entlastung bringen, die öffentlichen Haushalte und vor allem auch die der Kommunen sehr belasten werden“, verdeutlicht der Minister. „Rheinland-Pfalz gehört aufgrund seiner strukturellen und historischen Bedingungen zu den vergleichsweise finanzschwachen Ländern Deutschlands. Trotzdem unternimmt Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu anderen Ländern große Anstrengungen, um den Kommunen finanziell zu helfen.“
So kürze beispielsweise das Land Baden-Württemberg seinen kommunalen Finanzausgleich Jahr 2009 um 781 Millionen Euro und 2010 um 759 Millionen Euro, in Hessen erfolgt im Jahr 2010 eine Kürzung in Höhe von 362 Millionen Euro. Umso positiver sei es deshalb zu bewerten, wenn in Rheinland-Pfalz der kommunale Finanzausgleich im Jahr 2009 um knapp 71 Millionen Euro und in 2010 um weitere 18 Millionen Euro zunehme. Allein die seit Ausbruch der Krise im November 2008 entstandenen Steuerausfälle belaufen sich auf 560 Millionen Euro für das Land. „Natürlich weiß ich, dass diese Beträge zum Ausgleich der kommunalen Steuereinbrüche nicht ausreichen, aber zumindest wird damit im Gegensatz zu anderen Ländern ein positives Zeichen gesetzt und die ergänzende kommunale Finanzierung nicht auch noch abgesenkt“, so Bruch weiter.
• In Rheinland-Pfalz werden die Verteilungsregeln im kommunalen Finanzausgleich laufend bedarfsgerecht angepasst. So wurden beispielsweise die kommunalen Schulträger im letzten Jahr deutlich gestärkt, indem der Schulansatz für die Realschulen plus, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen im kommunalen Finanzausgleich von 30 v. H. auf 50 v. H. angehoben wurde. Ebenso werden höhere Zuweisungen zum Ausgleich der Kosten der Schülerbeförderung sowie der Beförderung von Kindern zu Kindertagesstätten gewährt. Jeweils im Vergleich zum Jahr 2008 wurden die Mittel um 2,5 Millionen Euro im Jahr 2009 und um 4,5 Millionen Euro im Jahr 2010 auf nunmehr 87 Millionen Euro angehoben. Auch der Ansatz für die allgemeinen Straßenzuweisungen erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2008 um jeweils 2,5 Millionen Euro auf jeweils 48 Millionen Euro in 2009 und 2010.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, zum 1. Januar 2011 im kommunalen Finanzausgleich eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen, mit denen speziell die besonders belasteten Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt werden sollen. So ist vor allem eine Stärkung des sog. „Soziallastenansatzes“ geplant, da sich die kommunalen Sozialausgaben besonders dynamisch entwickeln. Dabei ist festzustellen, dass die Sozialausgaben der kommunalen Aufgabenträger größtenteils auf bundesgesetzlichen Verpflichtungen beruhen, die von Land und Kommunen kaum beeinflusst werden können.
Außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs ist es der Landesregierung gelungen, für die Jahre 2007 und 2008 eine besondere Erstattungsregelung zugunsten der rheinland-pfälzischen Aufgabenträger im Bereich Hartz IV zu erreichen. Der Bund hat sich an den Kosten für Unterkunft und Heizung in Rheinland-Pfalz mit der bundesweit höchsten Quote (41,2 v. H. in 2007 und 38,6 v. H. in 2008) beteiligt.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz) im Rahmen des Sonderprogramms des Landes „Für unser Land: Arbeitsplätze sichern - Unternehmen unterstützen - nachhaltig investieren“ hat zusätzliche kommunale Investitionen ermöglicht. Mit einem Investitionsvolumen von mehr als 820 Millionen Euro stemmt sich Rheinland-Pfalz in den Jahren 2009 bis 2011 gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise. Von diesen Mitteln stammen 469 Millionen Euro vom Bund, den Rest tragen Land, Kommunen und freie Träger. Mehr als drei Viertel des Fördermittelvolumens fließen in kommunale Aufgabenbereiche. Zur Unterstützung der Kommunen finanziert die rheinland-pfälzische Landesregierung die Anteile der Kommunen über einen Fonds zinsfrei vor. Erst ab dem Jahr 2012 müssen die Kommunen mit der vierjährigen Tilgung beginnen.