Hintergrund ist ein vom Bundesministerium des Innern eingeleitetes vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die HNG. Es bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Zwecke des Vereins und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen und dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Die HNG, mit ca. 600 Mitgliedern einer der zahlenmäßig größten neonazistischen Personenzusammenschlüsse in Deutschland, hat sich die Betreuung inhaftierter Gesinnungsgenossen zur Aufgabe gemacht, um diese Rechtsextremisten in der Szene zu halten. Sie gibt die Publikation „Nachrichten der HNG“ heraus, vermittelt Briefkontakte zu und zwischen den Inhaf¬tier¬ten und bietet ihnen so die Möglichkeit eines öffentlichen Forums.
Die heutigen Maßnahmen seien, so Innenminister Karl Peter Bruch, ein weiterer Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus in Deutschland. Nach dem Verbot der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ im vergangenen Jahr, die vor allem Kinder und Jugendliche über scheinbar harmlose Jugend- und Familienaktivitäten gezielt an nationalsozialistisches Gedankengut herangeführt hatte, müsse der Rechtsstaat sich auch gegen diejenigen wehren, die mit dem Ziel, die Demokratie zu beseitigen, Gefangene weiter instrumentalisieren.
Weitere Informationen zur HNG findet man im aktuellen Verfassungsschutzbericht unter 1.4.2 auf Seite 29 (der Bericht kann im Internet unter www.ism.rlp.de, hier unter Sicherheit/ Verfassungsschutz – Downloadbox rechts, heruntergeladen werden).